2024 waren 50 Betriebe insolvent

Insolvenz: „Riesenhemmschwelle bei Apothekern“

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Berlin -

Die wirtschaftliche Situation hat im vergangenen Jahr 40 bis 50 Apotheken in die Pleite getrieben. Darauf verwies Dr. Markus Rohner beim Apothekenrechttag in Stuttgart hin. Der Rechtsanwalt erklärte die verschiedenen Positionen der Gläubiger und räumte mit der Meinung auf, eine GmbH könne Inhaberinnen oder Inhaber retten.

Rohner betonte, dass es im vergangenen Jahr bis zu 50 Insolvenzen gegeben habe. „Das ist schon eine ganze Menge.“ Zudem gebe es noch eine Grauzone.

Für Apothekerinnen und Apotheker mit Liquiditätsproblemen gibt es laut Rohner keine Insolvenzantragspflicht. „Sie müssen nicht Insolvenz anmelden“, sagte er. Das führe jedoch zu einem häufigen Problem in der Praxis: Die Betroffenen steckten deshalb mitunter den Kopf in den Sand. Das gelte es jedoch zu vermeiden.

Krisensymptome Ernst nehmen

Wichtig sei: „Wenn ich solche Krisensymptome erkenne, muss ich schauen, was sind die Ursachen.“ Inhaberinnen oder Inhaber müssten dann in die „Zahlungsfähigkeits- oder -unfähigkeitsprüfung hineingehen“. Doch an diesem Punkt gebe es eine „Riesenhemmschwelle“. Eigentlich müssten die Liquidität geplant und eine Gewinn und Verlustrechnung gemacht werden. Erst dann könnten Maßnahmen ergriffen werden.

Ein Vorteil des Insolvenzverfahrens sei, dass man sich so eines unrentablen Standortes entledigen könne, weil man beispielsweise dann Verträge kündigen könne, die eigentlich noch eine gewisse Laufzeit hätten.

Zu den Hauptgläubigern zählten die Banken sowie die Großhändler. Ein Vorteil dabei sei, dass es sich um eine überschaubare Gruppe handele. Der Nachteil: Die Betroffenen seien vom Mitwirken dieser beiden abhängig. Die Lieferanten hätten als eine Sicherheit das Warenlager der Apotheke. Für die Banken sei es das Privatvermögen des Betriebs. Deshalb wollten die Geldinstitute bei der Gründung den Verkaufserlös der Apotheke für sich sicherstellen.

Ein weiterer Gläubiger sei etwa das Finanzamt. „Das sollte immer bedient werden. Wenn hier Rückstände auflaufen, dann ist es in der Regel schon zu spät, denn das Finanzamt ist hier rigoros und setzt seine Forderung durch.“ Auch an den Vermieter müsse gedacht werden. Er könne von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. „Mit ihm stellt man sich in der Regel gut.“

Eine GmbH sei nicht die ultimative Lösung, um im Fall einer Zahlungsunfähigkeit nicht mit dem Privatvermögen zu haften. Denn auch bei dieser Unternehmensform wolle die Bank von einem Apotheker eine „persönliche Bürgschaft“. Zudem sei man dann verpflichtet, eine Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Es sei ein „zweischneidiges Schwert“, ob eine GmbH Apotheken überhaupt helfe.

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