Baden-Württemberg

AOK kündigt Inkontinenzvertrag

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Berlin -

Die AOK Baden-Württemberg hat den Hilfsmittelvertrag über ableitende Inkontinenzprodukte zum 1. April gekündigt. Bis dahin will der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) einen neuen Vertrag mit der Kasse aushandeln und dabei versuchen, die derzeitigen Preise beizubehalten.

Die AOK hatte die Leistungserbringer dazu aufgerufen, ein Angebot für die Versorgung zu unterbreiten. Der LAV habe daraufhin einen Vorschlag gemacht, so ein Sprecher: In der ambulanten Versorgung sollten Apotheker die produktbezogenen Festbeträge abrechnen können, und in der stationären Versorgung eine Monatspauschale in Höhe von 38,30 Euro. Das entspricht der derzeitigen Vergütung.

Allerdings haben andere Krankenkassen auch schon Verträge abgeschlossen, in denen weniger als der Festbetrag gezahlt wird. In diese Richtung würde die AOK wahrscheinlich gern gehen. Denkbar sind letztlich verschiedene Möglichkeiten, die Vergütung zu berechnen: anhand des Festbetrags, des Apothekeneinkaufspreises (AEK) oder mittels Monatspauschalen.

Um den Wechsel zwischen altem und neuem Vertrags zu erleichtern, soll es Übergangsfristen geben. Einig seien sich LAV und AOK etwa schon darin, dass Rezepte, die im März ausgestellt wurden und in den April hineinreichen, nach den Konditionen des derzeit geltenden Vertrags behandelt würden, so der Verbandssprecher. Wie weitere Übergangsregelungen aussehen könnten, sei noch offen.

Derzeit gibt es zwei Verträge, die die Inkontinenzversorgung regeln. Die Vereinbarung über aufsaugende Inkontinenzprodukte hatte die AOK zuletzt im Sommer 2013 gekündigt. Auch damals konnten die Leistungserbringer ein Angebot für die monatliche Pauschale für die Versorgung machen. Nach Sichtung der Angebote ging die Kasse in die Vertragsverhandlungen mit den Anbietern.

Die Verhandlungen mit dem LAV scheiterten allerdings am Preis. Mit anderen Leistungserbringern vereinbarte die AOK eine Pauschale von 29 Euro. Diesem Vertrag konnten auch Apotheker beitreten. Diesen Vertrag unterzeichnete kurz darauf auch der LAV. Auf diese Weise habe man den Mitgliedern, die beitreten wollten, Unterstützung anbieten können, hieß es damals beim LAV.

Zuvor erhielten die Apotheker eine monatliche Pauschale von 33 Euro für die Versorgung von Patienten, die zu Hause leben, und 38 Euro für die Versorgung in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Diese Pauschale hatte der LAV 2010 zunächst als „Versorgung zu Dumpingpreisen“ kritisiert und das Angebot der AOK abgelehnt.

Daraufhin hatte die Apothekenkooperation Linda einen Vertrag mit der Kasse abgeschlossen. Außerdem vereinbarten zahlreiche einzelne Apotheker einen im Wortlaut gleichen Hilfsmittelvertrag mit der AOK. 2012 hatte dann auch der LAV eine entsprechende Vereinbarung mit der Kasse getroffen.

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