Bayern

25 Prozent weniger für Inko-Produkte APOTHEKE ADHOC, 26.08.2014 09:13 Uhr

Berlin - 

Die AOK Bayern und der Bayerische Apothekerverband (BAV) haben einen neuen Vertrag zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung abgeschlossen. Bislang ist für Apotheker eine Pauschale von 33,50 Euro pro Monat angesetzt. Diese Vereinbarung war jedoch Ende Juni von der AOK gekündigt worden. Ab Oktober wird der Betrag dann bei 25 Euro liegen – das entspricht einem Minus von 25 Prozent.

Die Apotheker erhalten künftig 25 Euro als Pauschale für Versicherte mit Harninkontinenz ab dem vollendeten 18. Lebensjahr – unabhängig davon, ob es sich um die Erst- oder eine Folgeversorgung handelt. Für erwachsene Patienten mit Harn- und Stuhlinkontinenz erhalten Apotheker ab Oktober 29 Euro, für Kinder und Jugendliche 38 Euro.

Die Apotheken verpflichten sich, nur Produkte abzugeben, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Diese müssen innerhalb von drei Wochenarbeitstagen nach der Auftragserteilung an die Versicherten geliefert werden, auf Wunsch in neutraler Verpackung. Eine Versorgung mit Hilfsmitteln darf die Apotheke nicht ablehnen.

Die Apotheken sind außerdem verpflichtet, die Versicherten umfassend telefonisch zu beraten sowie in die Anwendung der Inkontinenzhilfen einzuweisen. Im Rahmen der Erstversorgung müssen die Apotheker den Patienten eine Auswahl geeigneter Inkotinenzhilfen und eine kostenlose Bemusterung zur Verfügung stellen. Falls erforderlich, muss auch eine persönliche Beratung und Einweisung beim Versicherten zu Hause oder zum Beispiel im Krankenhaus durchgeführt werden. Dafür darf nur fachlich qualifiziertes Personal eingesetzt werden, das sich regelmäßig fortbilden muss.

Mit den Pauschalen sind laut Vertrag alle beschriebenen Leistungen abgegolten. Den Versicherten muss daher eine aufzahlungsfreie Versorgung angeboten werden. Nur wenn die Patienten auf eine „über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versorgung“ bestehen, können ihnen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.

Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) oder eine Präqualifizierung sind in dem Hilfsmittelvertrag nicht explizit festgelegt. Da zumindest das QMS aber durch die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ohnehin für alle Apotheken Pflicht ist, erübrigt sich eine Regelung in dem Vertrag.

Der Vertrag tritt im Oktober in Kraft und gilt mindestens bis Ende September 2016. Dann kann er mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Unabhängig davon endet er vorher, wenn die AOK nach einer Ausschreibung neue Verträge über die Hilfsmittelversorgung schließt. Für den Fall, dass die Festbeträge sinken und die Pauschalen rechnerisch darüber liegen, zahlt die Kasse nur den Festbetrag.

Ableitende Inkontinenzhilfen sind von dem Vertrag nicht erfasst. Von der Versorgung sind Apotheker bereits seit 2011 faktisch ausgeschlossen. Die AOK hat unter anderem gefordert, dass ein examinierter Krankenpfleger in der Apotheke angestellt sein muss.