Inhaberin warnt vor Fake-Anrufen Carolin Ciulli, 31.01.2022 15:13 Uhr
Die Zeitschriften in der Apotheke sind bei vielen Kund:innen beliebt. In Alsdorf in Nordrhein-Westfalen ist ein Betrüger unterwegs, der sich als Apothekenmitarbeiter ausgibt und dieses Interesse ausnutzt. Er fragt am Telefon die Kundenzufriedenheit ab und verkaufte einer Seniorin dabei ein Zeitschriftenabonnement. Die Inhaberin der Abraxas Apotheke warnt Kolleg:innen vor der Betrugsmasche.
Apothekerin Dr. Claudia Krings wurde von einer Angehörigen einer Kundin auf die Betrugsmasche angesprochen. Der angebliche Apothekenmitarbeiter erkundigte sich am Telefon nach der Zufriedenheit der Seniorin mit dem Service der Apotheke. Zudem wollte er wissen, „ob sie weiter Zeitschriften erhalten möchte“, sagt die Inhaberin. „Die alte Dame hat darauf geantwortet, dass sie das natürlich will. Die alten Menschen lieben ihre Zeitschrift.“
Nach zwei bis drei Wochen habe die Firma Swiss Leads aus dem schweizerischen Tägerwilen die Bestätigung des Abonnements für das Produkt „Die Aktuelle“ geschickt. Die Seniorin sollte knapp 125 Euro für 52 Hefte zahlen. Der Brief ging Mitte Dezember bei der Apothekenkundin ein. Die erste Zeitschrift soll ihr am 22. Januar geschickt werden. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht sechs Wochen vor Mindestlaufzeit gekündigt wird.
„Wir rufen niemanden an“
Krings meldete den Fall der Kammer und informierte die Polizei. „Er nutzte das Vertrauen aus, das die Bevölkerung in die lokale Apotheke hat.“ Zudem erstellte die Inhaberin ein Schreiben für die Offizin, um andere Kund:innen vor den angeblichen Anrufen ihrer Apotheke zu warnen. „Wir machen keine Mailings, schicken keine Briefe und rufen niemanden zu Werbezwecken an. Die Menschen fühlen sich belästigt und sind genervt davon. Das gehört nicht zu unserer Geschäftstaktik.“ Stattdessen lägen die aktuellen Angebote und Flyer in der Apotheke aus.
Die Apothekerin ärgert sich über den Fall. Gerade in der Pandemie seien Senior:innen leichte Opfer, da sie oft ohne Ansprechpartner alleine zu Hause säßen und sich über Anrufe freuten. „Solche Firmen treiben überall ihr Unwesen.“ In ihrem Fall sei es so einfach, eine Apotheke zu nehmen und in deren Umkreis Menschen auf gut Glück anzurufen. Bisher habe sie von keinen weiteren Kund:innen gehört, dass sie Opfer der Masche geworden wären. „Sie sagen, dass sie es gut finden, dass ich darauf aufmerksam mache.“
Widerrufsfrist nutzen
Auch Verbraucherschutzorganisationen weisen immer wieder auf diese „Abo-Fallen“ hin. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen etwa betont, dass die Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten grundsätzlich widerrufbar seien. „Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben.“ Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
Dass Kriminelle den guten Ruf der Apotheke nutzen, kam bereits häufig vor. Manche gaben sich bereits als Apothekenbot:innen aus, um in die Wohnung von Kund:innen zu gelangen. Vor knapp einem Jahr warnte der Landesapothekerverband (LAV) in Niedersachsen wiederholt vor Telefonbetrügern, die sich als „Apothekerverband“ ausgeben. Die Kriminellen setzten auf den Verkauf von Tabletten und Apothekengutscheine.