Inhaber verstorben: Was wird aus den vier Apotheken? Laura Schulz, 06.02.2024 12:44 Uhr
Seit einer Woche sind die vier Apotheken von Peter Ricken geschlossen. Der Grund ist ein trauriger, denn der Essener Apotheker ist plötzlich und unerwartet verstorben. Laut Medienberichten verstarb der Apotheker am 25. Januar an den Folgen einer Routineoperation. Die zwei Apotheken in Essen sowie die jeweils eine in Hagen und Mülheim gelten seitdem als inhaberlos.
Wie es in den beiden Centerapotheken, der im Hauptbahnhof Essen und der am evangelischen Krankenhaus Mülheim weitergeht, weiß auch das Team noch nicht. Vorerst sind die Apotheken durch das Gesundheitsamt geschlossen worden. Wie lange dieser Zustand anhalten wird, ist nicht zu sagen. Aktuell werden lediglich bereits bestellte Arzneimittel abgegeben.
„Seit Dienstag letzter Woche sind die vier genannten Apotheken in Essen, Mülheim und Hagen geschlossen. Die Apothekenbetriebserlaubnis ist apothekenrechtlich seit dem Tod des Erlaubnisinhabers erloschen“, meldet das Gesundheitsamt zu den Umständen der vorübergehenden Schließung. Man stehe in engem Kontakt mit den entsprechenden Ansprechpersonen, heißt es weiter. Alle wichtigen Informationen seien zeitnah ausgetauscht worden, um eine Wiedereröffnung der Apotheken zu ermöglichen.
Rechtliche Vorgaben im Erbfall
Doch wie wird es jetzt weitergehen? So einfach wird sich kein Inhaber finden, der vier Apotheken auf einmal übernimmt. Erst einmal greift aber eine Übergangsregel: „Gemäß § 13 Abs. 1 Apothekengesetz dürfen die Erben nach dem Tode des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin die Apotheke für längstens zwölf Monate durch einen Apotheker/eine Apothekerin verwalten lassen“, schreibt die Behörde. Der oder die Verwalter:in brauche für die Zeit der Verwaltung eine Genehmigung.
Sobald die dafür erforderlichen Unterlagen eingereicht sind, wären die Apotheken vorerst gerettet. Zu diesen Dokumenten gehören beispielsweise eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde, ein ärztliches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung zum Führen einer Apotheke sowie ein amtliches Führungszeugnis.