Zwischen einer krankenhausversorgenden Apotheke und einem Klinikmitarbeiter hat es gekracht: Der Pfleger hatte sich im Mai das Potenzmittel Cialis (Tadalafil) bestellt. Versehentlich war auf dem gelieferten Umschlag nicht nur der Adressat, sondern auch der Medikamentenname zu sehen. Da der Pfleger bei der Lieferung nicht am Arbeitsplatz war, wurden die Tabletten dem Chefarzt übergeben. Aufgrund der ungewollten Indiskretion fordert der Pfleger jetzt 2500 Euro Schmerzensgeld von der Apotheke.
Vor dem Amtsgericht Bonn hat der 46-Jährige Ende Juli Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte eingereicht. Er sieht durch den Vorfall seine Intimsphäre angegriffen. Man habe ihn mit der indiskreten Lieferung auf der Station bloßgestellt, heißt es in der Klageschrift. Denn der Chefarzt hatte die heikle Ware auch noch an die diensthabenden Kollegen weitergegeben.
Zunächst hatte der Pfleger die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Im Wiederholungsfall hätte der Apotheker, der mehrere Bonner Krankenhäuser beliefert, dann 5000 Euro zahlen müssen. Der Pharmazeut entschuldigte sich zwar, weigerte sich aber, die geforderte Erklärung zu unterschreiben oder Schmerzensgeld zu zahlen. Ob es zu einer Verhandlung kommt, wird sich dem Gericht zufolge in den kommenden Wochen entscheiden.
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