KKH retaxiert nur 20 Prozent APOTHEKE ADHOC, 22.12.2014 08:28 Uhr
Die KKH verzichtet teilweise auf zuvor ausgesprochene Null-Retaxationen. Die Kasse hat sich mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) darauf geeinigt, alle Retaxationen wegen Nichtbeachtung des Rabattverträge zur Injektionslösung Neulasta (Pegfilgrastim) auf 20 Prozent zu reduzieren. Die Einigung gilt für alle Absetzungen zwischen Juli 2012 und Juni 2013 – sofern die Apotheker einverstanden sind.
Die KKH hatte ab Juli 2012 Rabattverträge über neun Originalarzneimittel geschlossen – ausschließlich mit Reimporteuren. Während sich CC Pharma acht Wirkstoffe sichern konnte, ging Pegfilgrastim seinerzeit an Emra. Dem Vernehmen nach wurde dieser Vertrag aber in der Software nicht immer richtig angezeigt. Die Fertigspritzen kosten als Original von Amgen 1740 Euro, die gängigen Reimporte sind nach Listenpreis genauso teuer.
Die KKH hatte Anfang des Jahres für das erste Jahr des Rabattvertrags Nullretaxationen wegen Neulasta ausgesprochen. Der DAV habe daraufhin Gespräche mit der KKH geführt, um diese Vollabsetzungen zu verhindern, berichtet der Hessische Apothekerverband (HAV). Demnach konnte der DAV die Kasse überzeugen, nur eine Teilabsetzung in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrages vorzunehmen.
Die Regelung stehe allerdings unter dem Vorbehalt des Einverständnisses der retaxierten Apotheker, so der HAV. Die KKH werde sich daher ab Januar mit den betroffenen Apotheken in Verbindung setzen und den Vergleich vorschlagen. Der HAV hält dieses Angebot „in Anbetracht der Sach- und Rechtslage für angemessen“. Die KKH wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Thema äußern.
Die KKH war mit ihren Reimport-Ausschreibungen zuletzt etwas in Bedrängnis geraten, weil Rabattpartner CC Pharma von Fälschungen betroffen war. KKH-Chef Ingo Kailuweit hatte gegenüber der niedersächsischen Kammerpräsidentin Magdalene Linze erklärt, dass Qualitätsprobleme bei Arzneimitteln für alle Marktbeteiligten inakzeptabel seien. Ob von Importeuren deshalb gesonderte Nachweise von den Aufsichtsbehörden gefordert werden müssten, könne man nicht beurteilen.
Von den Rabattverträgen generell ausschließen könne die KKH Reimporteure allerdings nicht, so der Kassenchef. Auch eine Offenlegung der Lieferquellen könne man nicht verlangen. Das Vergaberecht lasse dies nicht zu. Für Fälle wiederholter Lieferunfähigkeit seien jedoch Vertragsstrafen sowie Sonderkündigungsrechte vorgesehen. Solche Vertragsdetails könne er aber aufgrund der Geheimhaltungspflicht nicht offenlegen, schrieb Kailuweit im Juni.
Auch andere Kassen setzen auf Reimporteure als Rabattpartner, um Druck auf die Originatoren auszuüben. Vertragsstrafen sind dabei in der Regel nicht vorgesehen; anderenfalls könnten sich Reimporteure an den Ausschreibungen gar nicht beteiligen. Zuletzt hatten die AOK Rheinland-Hamburg und die AOK Nordost Zuschläge für Abilify (Aripiprazol, Otsuka) an Kohlpharma, Milinda und EuroPharma DK erteilt.