Import

KKH nimmt Phantom-Retax zurück

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Berlin -

Es gibt Retaxfälle, die sind eindeutig gelagert. Wenn Apotheker etwa ohne Grund den Rabattvertrag missachten, werden sie auf Null retaxiert. Ebenso: Wenn eine Kasse die Genehmigung für einen Import erteilt und diesen dann wegen fehlender Genehmigung retaxiert. So geschehen bei der KKH, die den Einspruch des Apothekers aber sehr schnell anerkannte.

Der behandelnde Arzt hatte einer Krebspatientin im Oktober das Präparat Imbruvica (Ibrutinib) verschrieben. In Deutschland war das Mittel von Janssen allerdings erst einen Monat später zugelassen worden. In England waren die Kapseln dagegen bereits auf dem Markt – konnten also importiert werden.

Die Rosen-Apotheke aus dem bayerischen Olching hatte bei der KKH die Kostenübernahme abgefragt. Die Kasse teilte auch gegenüber der Patientin mit, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine „sozialmedizinische Prüfung“ vornehmen müsse, eine einmalige Verordnung wurde aber sofort genehmigt: „Ihr Arzt kann eine Verordnung auf Kassenrezept (Muster 16) vornehmen“, so die Kasse.

Die Patientin wurde versorgt, die 90 Kapseln im Wert von rund 8000 Euro importiert. Doch Anfang April folgte die böse Überraschung: Die KKH retaxierte das Rezept. Die Rezeptprüffirma GfS – Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen, unter anderem für die KKH tätig, begründete die Absetzung von 7684 Euro damit, dass keine Genehmigung vorliege.

Apotheker Moritz Leiss, der die Rosen-Apotheke zusammen mit seinem Vater Franz und seiner Schwester Lea führt, traute seinen Augen kaum. Zum Glück hatte er sich abgesichert: Er hatte sich die vorab schon telefonisch erteilte Erlaubnis zur Abgabe von der Kasse noch einmal schriftlich schicken lassen, mit Unterschrift und Stempel.

Natürlich legte Leiss Einspruch ein, schickte dieses Schreiben in Kopie an die Bayerische Landesapothekerkammer, informierte seinen Anwalt und machte den Fall öffentlich: „Ich möchte die Kollegen nur warnen und dazu ermuntern, sich alles schriftlich bestätigen zu lassen“, so Leiss.

Wie es zu der Retaxation kam, ist ungeklärt. Offenbar wusste die GfS nichts von der Genehmigung. Jedenfalls hat die KKH reagiert: „Es ging dann doch recht schnell: die KKH hat unseren Einspruch heute anerkannt“, teilte Leiss am Freitag mit.

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