Impfzertifikate: Vergütung nur noch 6 Euro Alexandra Negt, 07.07.2021 15:37 Uhr
Morgen tritt die neue Coronavirus-Impfverordnung in Kraft. Demnach bekommen Apotheken nicht mehr wie bisher 18 Euro für die Erstellung eines Impfzertifikates für die Erstimpfung, sondern nur noch 6 Euro. Gleichzeitig muss ein unmittelbarer persönlicher Kontakt zwischen Impfling und Apotheke bestehen.
Bislang wurde die Generierung eines QR-Codes für eine Erstimpfung mit 18 Euro vergütet. Für die Eintragung der Zweitimpfung im zeitlichen Zusammenhang beträgt die Vergütung 6 Euro. Ab morgen wird die Vergütung generell auf 6 Euro herabgesetzt. Unabhängig davon, ob es sich um die Eintragung der Erst- oder der Zweitimpfung handelt.
Die Impfverordnung legt auch fest, dass der Kunde/die Kundin persönlich in der Apotheke erscheinen muss: „Ein Anspruch auf die Vergütung […] besteht nur dann, wenn das Covid-19-Impfzertifikat anlässlich eines unmittelbaren persönlichen Kontakts zwischen der Apotheke und der geimpften Person, einem für eine geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige geimpfte Person für diesen Aufgabenkreis bestellten Betreuer, einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten einer minderjährigen geimpften Person erstellt wird.“
Zur Begründung heißt es, eine ordnungsgemäße Kontrolle sei nur bei einer Präsenzausstellung zu gewährleisten. „Eine Ausstellung etwa im Rahmen telemedizinischer Verfahren wird den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kontrolle demgegenüber nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, da eine missbräuchliche Ausstellung nach unzureichender Prüfung zu erheblichen strafrechtlichen Sanktionen führen kann.“