Impfzertifikate: So läuft die Abrechnung Carolin Ciulli, 30.06.2021 12:31 Uhr
Für eine zeitnahe Vergütung der bereits ausgestellten digitalen Impfzertifikate wird es knapp. Die erforderliche Abrechnungsfunktion soll erst morgen Vormittag im DAV-Portal verfügbar sein. Apotheken müssen dann unter Umständen bis Mitte des Monats auf ihr Geld warten, weil die Rezepte morgen in die Abrechnung gegeben werden. Dazu kommt: Ab dem 8. Juli soll die Vergütung generell auf 6 Euro gesenkt werden.
Bislang haben Apotheken für die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate keine Vergütung erhalten. Generell soll es am Monatsende abends möglich sein, die Sonderbelege zu erstellen. Die Rezepte hätten dann heute ohne Druck mit den bereits mitgeteilten Sonder-PZN – 06461469 und 06461475 – zum Monatsanfang in die Abrechnung gegeben werden können. Apotheken hatten deshalb bereits ihre Mitarbeiter auf Sonderschichten am Mittwochabend eingestellt.
Mit dem zur Abrechnung nötigen Portalupdate soll die Abrechnungsfunktion jetzt erst am Donnerstagvormittag freigeschaltet werden. Im Menüpunkt „Digitales Impfzertifikat“ soll dann zusätzlich „Zur Abrechnung“ erscheinen. Unter dem Punkt „Abrechnung erstellen“ soll nach Auswahl des Monats die Abrechnung möglich sein. Die entsprechenden Unterlagen sollen als Ausdruck oder Datei gespeichert werden.
Gestern wurden die Apotheken von ihren EDV-Anbietern über die Handlungsempfehlung der Abdata informiert. Die bereits sichtbare Zählfunktion differenziere demnach im Hintergrund zwischen den Impfzertifikaten, für die es noch 18 Euro brutto für das erste und 6 Euro brutto für das zweite gibt. Bei den Begrifflichkeiten droht Verwirrung: Unter „Impfzertifikat I“ fallen alle Erst- sowie Zweitzertifkate, die nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifkat erstellt wurden. Unter „Impfzertifikat II“ fallen Zweitzertifikate, die in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Erstzertifikat erstellt wurden.
Für den Sammelbeleg soll die Apotheke den Beleg des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) verwenden. Bei der Krankenkassenauswahl soll ein beliebiger Kostenträger eingegeben werden, da die Kasse nicht relevant ist. Später soll dieses Feld handschriftlich durchgestrichen werden. Im Verordnungsteil soll der Text „Impfzertifikate“ ergänzt werden. Als Abgabedatum gilt als Bedruckungsregel der letzte Kalendertag des Monats, in dem die Zertifikate erstellt wurden. Die Mengen für die Impfzertifikate I und II sind aus dem DAV-Portal zu entnehmen.
Das Rezept soll bedruckt werden, kann aber auch komplett handschriftlich ausgefüllt werden. Letztlich soll es mit Stempel und Unterschrift versehen werden. Der Sammelbeleg soll an das Rechenzentrum übermittelt werden, das wiederum mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abrechnet. Wenn Apotheken es nicht schaffen, die Belege für Juni morgen rechtzeitig abzugeben, bleibt spannend, wie das BAS auf die Absenkung der Vergütung von 18 auf 6 Euro ab dem 8. Juli reagieren wird.
Wann genau das Update im DAV-Portal kommen wird, ist nicht bekannt. Apothekenangestellte hoffen, dass sie die Bedruckung der Sonderbelege noch schaffen werden, bevor die Rezepte in die Abrechnung gehen.