Impfzertifikate laufen ab Alexandra Negt, 17.05.2022 14:15 Uhr
Zuletzt gehörte das Thema Impfzertifikate sicherlich zu den unbeliebtesten in der Apotheke. Booster-Impfungen, neue Regeln, Schwierigkeiten mit dem Portal, dazu noch Meinungsverschiedenheiten zwischen RKI und EU – auf Apotheker:innen und PTA kamen wöchentlich neue Regeln zu. Zuletzt wurde es still um die Impfzertifikate, doch ein Comeback könnte kommen: Das technische Ablaufdatum der ersten QR-Codes ist am 14. Juni erreicht.
(3+X)/(3+X) klingt wie eine Formel aus dem Studium, dabei war es die Antwort der Abda auf die im Februar neu eingeführten Nummerierungsregeln für Impfzertifikate. Mittlerweile ist es ruhiger um die QR-Codes geworden. Die meisten Bürger:innen scheinen versorgt. Gut so, werden nun einige Kolleg:innen denken, denn zuletzt glich das Ausstellen der Zertifikate reiner Willkür. Nahezu wöchentlich kamen neue Regeln hinzu. Am schwierigsten zu erläutern waren dabei sicherlich die national abweichenden Regelungen – Janssen-Geimpfte galten plötzlich nicht mehr als grundimmunisiert.
App-Updates sollen folgen
Weil das technische Ablaufdatum der ersten Zertifikate Mitte Juni erreicht wird, könnte die Nachfrage nach Neuausstellungen, beziehungsweise Aktualisierungen, wieder steigen. Die Landesapothekerkammer Hessen weist ihre Mitglieder nun auf diesen Umstand hin und merkt an, dass eine Neuausstellung der Zertifikate möglich ist. „Laut Planungen des RKI sollen die Corona-Warn-App ab Ende Mai und die CovPass-App im Juni per Update fähig sein, technisch abgelaufene Covid-19-Impfzertifikate zu aktualisieren“, informiert der LAK.
Doch was ist mit den Kund:innen, die nicht warten können oder wollen? Da Neuausstellungen gemäß Artikel 3 Absatz 4 Verordnung (EU) 2021/953 bei Verlust des Originalzertifikats zu ermöglichen sind, muss neu ausgestellt werden. Denn sinngemäß gilt, so erläutert es die Kammer, auch ein technisch abgelaufenes Impfzertifikat als Verlust. Dennoch: Apotheker:innen und PTA sollten auch immer den Kostenfaktor im Blick behalten und „zur Vermeidung unnötiger Kosten […] vor einer Ausstellung im Einzelfall mit der geimpften Person abklären, ob eine Verlängerung über andere Vorgehensweisen möglich ist beziehungsweise abgewartet werden kann“.