Kammer rät von Ausstellung ab

Impfzertifikate im Notdienst: Verboten?

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Berlin -

Unnötige Anfragen im Notdienst sind ein ärgerliches Phänomen, das wohl so gut wie alle Apotheken kennen. Seit vergangenem Jahr gibt es neben Hustenbonbons und Schwangerschaftstests noch eine weitere Kategorie: elektronische Impfzertifikate.

Impfzertifikate gibt es nicht im Notdienst, so einfach handhabt das die Primus-Apotheke in Berlin-Reinickendorf. „Der Notdienst ist für Notfälle gedacht. Wenn jemand nicht in eine Kneipe kann, weil er immer noch kein digitales Impfzertifikat hat, ist das keiner“, sagt ihr Filialleiter. Vor allem in der Kultur- und Vergnügungsstadt Berlin ist es ein von vielen Apotheken erlebtes Problem, dass Feierlustige sowohl unter der Woche als auch am Wochenende noch schnell ein Impfzerttifikat wollen, um Bar oder Club zu besuchen.

Bereits im November hatte die Berliner Apothekerkammer ihren Mitgliedern ausdrücklich davon abgeraten, im Notdienst Impfzertifikate auszustellen. „Die Apothekerkammer erreichen in letzter Zeit vermehrt Hinweise von Apotheken aus Berliner Kiezen mit lebendigem Nachtleben, dass sich teilweise lange Schlangen vor der Notdienstklappe bilden“, hieß es damals. Dabei ging es allerdings nicht nur um das Prinzip, nur für Notfälle da zu sein. Denn es gebe häufig Anhaltspunkte dafür, dass im Notdienst gefälschte Impfnachweise vorgelegt werden. Es werde von den Betreffenden offensichtlich bewusst eine Situation geschaffen und ausgenutzt, in der die Apotheke keine Möglichkeit hat, die vorgelegten Impfnachweise zu überprüfen.

Das kann die Primus Apotheke bestätigen. „Wir werden da schon an unsere Grenzen geführt und gerade das Überprüfen ist nicht mehr möglich“, sagt der Filialleiter. Um diese Zeit einen Arzt zu erreichen, sei schließlich ausgeschlossen. Und die Erfahrung mahne zur Vorsicht. „Ich habe hier einen ganzen Schuhkarton voller Fälschungen. Ich könnte eigentlich schon eine Standleitung zum LKA legen. Wer in der jetzigen Zeit noch kein digitales Zertifikat hat, dem ist auch zuzutrauen, dass es eine Fälschung ist.“

Es gebe auch Apotheken in Berlin, die das anders handhaben. Denn ein Verbot hat die Kammer – anders als manche Apotheken es gegenüber Kunden beschreiben – nicht ausgesprochen. Das würde erst rechtlich geprüft werden müssen, wozu aber derzeit kein Grund bestehe, so die Kammer auf Anfrage. „Von einem Verbot würde ich nicht sprechen“, heißt es auch aus der Primus Apotheke. „Das muss jeder im Notdienst für sich selbst handhaben.“

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