Nach einer Aktualisierung ist im Apothekenportal nun auch die Ausstellung von Impfzertifikaten für den Totimpfstoff von Valneva möglich.
Beim Impfstoff von Valneva handelt es sich um den einzigen inaktivierten Ganzvirusimpfstoff, basierend auf einer etablierten Technologie, die bereits jahrzehntelang bei Impfungen verwendet wird. Das Vakzin ist zugelassen zur Erstimmunisierung von Personen zwischen 18 und 50 Jahren.
Nun können in Apotheken mithilfe des Apothekenportals auch entsprechende Nachweise für die Impfung mit dem Totimpfstoff ausgestellt werden. Die Impfserie umfasst zwei Dosen im Abstand von 28 Tagen. Die Nummerierung der verabreichten Dosen erfolgt nach dem bekannten Schema der Erstellung der Covid-19-Impfzertifikate für Impfungen mit Comirnaty, Vaxzevria oder Spikevax.
Achtung: Eine Auffrischungsimpfung ist nicht von der Zulassung gedeckt. Es gibt keine Daten zur Austauschbarkeit des Covid-19-Impfstoffes von Valneva mit anderen Impfstoffen gegen Covid-19 zur Vervollständigung der Impfserie.
Der Impfstoff enthält ganze Viruspartikel des Originalstamms von Sars-CoV-2, die inaktiviert (abgetötet) wurden und die Krankheit nicht auslösen können. Außerdem sind zwei Adjuvantien (Impfstoffverstärker) enthalten:
Die Austellung von Zertifikaten für die angepassten Omikron-Impfstoffe sorgt aktuell immer wieder für Unsicherheit. Die Zertifizierung der Impfungen mit den variantenangepassten Covid-Impfstoffen (Comirnaty Original/Omicron BA.1, Comirnaty Original/Omicron BA.4-5 und Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5) erfolgt gemäß Entscheidung der Europäischen Kommission über die bestehende Kodierung Comirnaty (Biontech) beziehungsweise Spikevax (Moderna) – separate Value Set Codes sind vorerst nicht vorgesehen.
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