Apotheken können ab dem morgigen Donnerstag beim Ausstellen der Zertifikate die Chargennummer auf den Impfnachweisen prüfen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) stellt diese neue Funktion, die gemeinsam mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) entwickelt wurde, im Verbändeportal „Mein Apothekenmanager“ bereit. Ziel ist es, zumindest einen Teil der Fälschungen bei Impfausweisen künftig zu erkennen. Damit erhalten die Angestellten eine Kontrollmöglichkeit, die der Bundespolizei bereits seit Juni zur Verfügung steht.
Beim Erstellen von Impfzertifikaten können Apotheken laut DAV künftig prüfen, ob die Chargennummer zu den in Deutschland verimpften Dosen der Impfstoffe passt und die Impfung innerhalb des Zeitraums zwischen Chargenfreigabe durch das PEI und Auslieferung bis zum Verfallsdatum erfolgt ist. Die Prüfung ist optional, die Chargennummer muss auch nicht ins Impfzertifikat eingetragen werden.
Der DAV beschreibt zwei Möglichkeiten:
Bei falscher Chargennummer oder einem Impfdatum außerhalb des Gültigkeitszeitraums der Charge erscheint laut DAV ein Hinweis zur Überprüfung. Dabei werde der konkrete Grund für die Warnung in der Box angezeigt.
Sollten trotz positiver Prüfung der Chargennummer weitere Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Impfnachweises bestehen, soll die Erstellung des Impfzertifikats in der Apotheke weiterhin verweigert werden.
Bereits im Juni überließ das PEI der Bundespolizei die gültigen Chargenbezeichnungen der national und in der Europäischen Union freigegebenen Impfstoffchargen der zugelassenen Covid-19-Impfstoffe zur Überprüfung. Mit der Anwendung sollen die Ermittler:innen erkennen, ob ein bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle vorgelegter Impfpass korrekt oder gefälscht ist. Neben Chargenprüfung wurde bei für Deutschland freigegebenen Chargen auch das Zulassungs- und Verfallsdatum angezeigt. Die Informationsbasis werde fortlaufend aktualisiert. In der Ferienzeit wurde an Grenzkontrollen verstärkt stichprobenartig kontrolliert, so die Bundespolizei.
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