Die Nachfrage nach digitalen Impfzertifikaten in Apotheken ist groß. Seit mehr als drei Wochen stellen Mitarbeiter:innen die Nachweise für Kund:innen aus. Bei der Abrechnung gibt es mancherorts Zweifel an der Zählfunktion des DAV-Portals, weshalb eigene Strichlisten geführt werden. Diese Nachweise können laut Abda als rechnungsbegründend herangezogen werden.
Die Zahl der tatsächlich generierten QR-Codes stimmt nicht in allen Apotheken mit den Angaben im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) überein. In vielen Betrieben wird davon ausgegangen, dass die Daten des Portals maßgeblich für die Abrechnung sind. In Bayern etwa teilte der Apothekerverband seinen Mitgliedern am Freitag mit, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Abrechnungsdatei nunmehr als rechnungsbegründende Unterlage ansehe: „Die Abrechnungsdatei aus dem Apothekenportal dient vor allem dem Nachweis der korrekten Abrechnung."
Die dort genannten Werte gelten laut Abda jedoch nur als Hilfe für die Apotheken, um die konkrete Anzahl an erzeugten Zertifikaten zu ermitteln. Bei Unstimmigkeiten könne auch die eigene Dokumentation herangezogen werden können: „Eine eigene Strichliste kann als rechnungsbegründende Unterlage herangezogen werden“, bestätigt ein Abda-Sprecher. Das Portal erzeuge zur Durchführung der Abrechnung eine „Abrechnungshilfe“.
Allerdings geht man in Berlin davon aus, dass die erzeugten Daten stimmen sollen: „Alle Erfassungsvorgänge werden durch die jeweilige Apotheke durchgeführt und systemseitig dokumentiert.“ Eine ungewollte Mehrfachausstellung zu einer Person sei nicht möglich.
In einer Apotheke in Süddeutschland weichen die Werte von der eigenen Liste mit der des DAV-Portals um rund 300 Zertifikate ab. Insgesamt wurden in dem Betrieb rund 2500 QR-Codes generiert. „Wir tragen jeden Abend die erstellten Zertifikate in eine Datei ein, weil wir nicht wollten, dass die Apotheken wieder zu Unrecht dafür kritisiert werden, dass die Vergütung zu hoch ausfällt“, sagt die Apothekerin. Sie erwartete bereits, dass es Unstimmigkeiten geben werde. Noch sei die Leistung nicht abgerechnet worden.
Weshalb der Datenabgleich in manchen Betrieben zu Differenzen führt, ist nicht bekannt. Grund dafür könnten der holprige Start und die anfängliche Überlastung des Portals gewesen sein. Auch die Zählung der sogenannten Rezertifizierungen könnte der Grund dafür sein. Damit ist die Ersatzausstellung von Zertifikaten gemeint. In vielen Apotheken stimmen die eigenen Aufzeichnungen allerdings auch mit den vom System generierten Listen überein.
Apotheken sollen die Leistung mindestens einmal pro Monat abrechnen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) kündigte an, dass die Vergütung zeitnah über die Rechenzentren ausgezahlt werden soll. Apotheken sollen bis zum 8. Juli für die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate 18 Euro für den Eintrag einer Erstimpfung und 6 Euro für den parallelen Eintrag einer Zweitimpfung erhalten. Danach soll das Honorar generell 6 Euro pro QR-Code sinken. Dieser Betrag soll überdies nur dann gewährt werden, wenn der Impfling persönlich in der Apotheke war.
In der vergangenen Woche konnten die Apotheken erstmals Sonderbelege für das Ausstellen der Impfzertifikate abrechnen. Für den Sammelbeleg soll die Apotheke den Beleg des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) verwenden. Bei der Krankenkassenauswahl soll ein beliebiger Kostenträger eingegeben werden, da die Kasse nicht relevant ist. Später soll dieses Feld handschriftlich durchgestrichen werden. Im Verordnungsteil soll der Text „Impfzertifikate“ ergänzt werden. Als Abgabedatum gilt als Bedruckungsregel der letzte Kalendertag des Monats, in dem die Zertifikate erstellt wurden. Das Rezept soll bedruckt werden, kann aber auch komplett handschriftlich ausgefüllt werden. Letztlich soll es mit Stempel und Unterschrift versehen werden.
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