Bis 30. Juni hatten alle Deutschen einen Anspruch auf kostenlose Covid-Impfzertifikate. So sieht es § 22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Ab dem 1. Juli ist die Ausstellung des Zertifikats nur noch auf Selbstzahlerbasis möglich.
Die EU-Verordnung, nach der EU-Bürger die Zertifikate kostenfrei erhalten sollen, ist bis 30. Juni befristet. Die entsprechende Frist findet sich in § 421 Sozialgesetzbuch (SGB V): Sowohl die Vergütung der Apotheken für die nachträgliche Erstellung von Covid-19-Impfzertifikaten nach Absatz 3 als auch für die Nachtragung einer Covid-Schutzimpfung nach Absatz 4 laufen am 30. Juni aus.
Impf- und Genesenenimpfzertifikate können ab dem 1. Juli dann nur noch auf Selbstzahlerbasis angeboten werden. Das gilt auch für die Nachtragung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Dahingehend wurde auch der Abrechnungsleitfaden zu Leistungen in der Apotheke im Zusammenhang mit Covid-19 mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auf der Abda-Homepage aktualisiert.
Parallel verschwinden verschiedene Impfstoffe: Die letzten verfügbaren Chargen der ersten Generation von Comirnaty mit 30 μg/Dosis verfallen zum 1. Juli. Der Impfstoff wird dann nicht mehr verfügbar sein. Dasselbe gilt für Nuvaxovid von Novavax; hier ist allerdings eine weitere Lieferung für das dritte Quartal angekündigt. Beim bivalenten Impfstoff Spikevax Original/BA.1 (50 μg/50 μg)/ml von Moderna wird am 5. Juli die neunmonatige Haltbarkeitsdauer überschritten. Danach wird der Impfstoff mit einer verkürzten Laufzeit von 14 Tagen nach Entnahme aus der Tiefkühlung und Lagerung bei 2 bis 8 °C ausgeliefert.
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