FAQ Impfzertifikat: Teil 3

Impfzertifikat: Kunden über Strafen aufklären

, Uhr
Berlin -

Für Apotheken gehört neben der Eingabe der personenbezogenen Daten und dem Ausdrucken des QR-Codes auch die Aufklärung über das digitale Impfzertifikat dazu. Nicht nur der Nutzen dieses neuen Dokumentes sollte erläutert werden, sondern auch die Notwendigkeit der korrekten Angaben – Täuschung kann strafrechtlich verfolgt werden.

Eventuell kommen die ersten Kund:innen bereits Montagfrüh in die Apotheke. Generell sollten diese dann zunächst darüber aufgeklärt werden, dass die Vorlage falscher Impfdokumente angezeigt werden kann. Die Abgabe gefälschter Impfpässe zum Nachtragen und die darauffolgende Nutzung, kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Dokumentation über die Belehrung ist für die Apotheke nicht erforderlich. Apotheker:innen müssen nur mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie ein digitales Zertifikat wissentlich erstellt haben.

Prüfpflicht für bereits vorhandene Dokumente

Die Apotheke muss nicht überprüfen, ob der Kunde/die Kundin bereits ein digitales Impfzertifikat in einer anderen Apotheke oder in der Arztpraxis erhalten hat. Der vorgelegte Impfpass selbst muss auf folgende Kriterien hin geprüft werden: Datum der Schutzimpfung, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes, Name der Krankheit gegen die geimpft wurde, Name und Geburtsdatum der geimpften Person sowie Name und Anschrift des Arztes. Anstatt des Namens und der Anschrift des Arztes können auch die Angaben „Impfzentren“, „Mobile Impfteams“, „Arztpraxen“ oder „Betriebsarzt“ gemacht werden.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist es wichtig zu berücksichtigen, dass pro Account im Portal nur ein Zertifikat zeitgleich ausgestellt werden kann. Die parallele Nutzung kann zu Fehlermeldungen führen. Aufgrund des laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erhöhten Schutzbedarfes des Portals sind alle Nutzer:innen – Apothekeninhaber:innen sowie alle angelegten Mitarbeiter:innen – angehalten ihr Passwort am Montag zu ändern.

Eine Frage bleibt noch offen: Wie geht man mit Personen um, die aufgrund einer Infektion nur einmalig geimpft wurden? Hierfür steht aktuell keine Lösung im System zur Verfügung. Die Generierung des vollständigen Impfschutzes in diesem Fall befindet sich aktuell in Klärung.

Eine Übersicht als Download gibt es hier.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch

APOTHEKE ADHOC Debatte