Impfzertifikat ab 14. Juni – aber nur für Verbandsmitglieder APOTHEKE ADHOC, 08.06.2021 12:46 Uhr
Ab kommendem Montag können Apotheken den digitalen Impfnachweis für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Bürger:innen ausstellen. Dazu brauchen sie einen Account auf dem DAV-Portal Mein-Apothekenmanager.de, für den sie wiederum Mitglied in ihrem Landesapothekerverband (LAV) sein müssen.
Auf dem Portal können Verbraucher:innen ab kommender Woche bundesweit Apotheken in ihrer Nähe finden, die digitale Impfnachweise kostenlos ausstellen. Bereits jetzt dient das Portal der Suche nach Schnelltest-Apotheken. Dazu müssen Nutzer:innen lediglich auf der Homepage Wohnort oder Postleitzahl angeben.
„Wir wollten so schnell wie möglich ein Werkzeug entwickeln, mit dem Apotheken sicher und rechtsverbindlich einen Impfnachweis digitalisieren können. Über das wohnortnahe Apothekennetz bringen wir den Impfnachweis am besten zu den Menschen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „In den ersten Tagen wird die Zahl der Apotheken, die das Angebot machen, wahrscheinlich noch begrenzt sein. Wir gehen aber davon aus, dass die Zahl der Apotheken sehr schnell im vierstelligen Bereich liegt.“
Allerdings, so räumte Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening am Mittwochabend ein, steht das Portal nicht allen Apotheken offen: „Um das Apothekenportal zu nutzen, gefunden zu werden und Leistungen anbieten zu können, muss der Apothekeninhaber Mitglied im Landesapothekerverband und damit auch im DAV sein.“ Rund 10 Prozent der Apotheken in Deutschland sind damit außen vor. „Ich kann alle nur ermuntern: Wenn sie es noch nicht getan haben, melden Sie sich beim Apothekenportal an!“, so Overwiening.
Um auf dem Portal mit dem Impfnachweis gelistet zu sein, müssen sich die Apotheken auf dem Verbändeportal des DAV dafür anmelden und registrieren. Ab dem Mittwoch soll das möglich sein. Hier könnten wiederum Apotheken aus dem Service herausfallen: Denn bei der Anmeldung muss die Telematik-ID angegeben werden. Wer noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden ist, kann also keine Impfpässe digitalisieren.
Das Verbändeportal wiederum ist für den Service der Digitalisierung der Impfnachweise an den zentralen Server von IBM angebunden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den IT-Konzern mit dem Bau der technischen Infrastruktur beauftragt. IBM stellt die digitalen Impfzertifikate aus, die dann vom Verbändeportal angezeigt und ausgedruckt werden können.
Aktuellen Zahlen des BMG zufolge waren bis Dienstag rund 18,2 Millionen Menschen in Deutschland – knapp 22 Prozent der Gesamtbevölkerung – vollständig gegen Corona geimpft und könnten damit nun ihren Impfausweis digitalisieren. Allerdings: Mehr als zwei Drittel haben ihre Immunisierung in einem Impfzentrum erhalten und sollen ihr digitales Impfzertifikat als QR-Code per Post zugesandt bekommen. Die für Verbraucher:innen notwendige App ist hingegen noch nicht verfügbar, auch die Funktionserweiterung der Corona-Warn-App wurde noch nicht veröffentlicht.
Die Regeln zur Vergütung sind bereits in der CoronaImpfV festgelegt: 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer können die Apotheken für das nachträgliche Ausstellen abrechnen. Hier wurde nunmehr aber klargestellt: „Sofern Covid-19-Impfzertifikate im Sinne des § 22 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes durch dieselbe Apotheke für eine erfolgte Erst- und Zweitimpfung in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erstellt werden, beträgt die Vergütung für die Erstellung des Covid-19-Impfzertifikates für die Zweitimpfung [...] nur 6 Euro.“