Die Nachfrage nach dem digitalen Impfzertifikat ist hoch. In einigen Apotheken fragen auch Kund:innen aus anderen Ländern, oder Personen, die sich im Nachbarland haben impfen lassen, nach dem QR-Code. Doch können Apotheken Impfungen, die in anderen Ländern durchgeführt worden sind, nachtragen?
Der digitale Impfausweis soll vor allem das Reisen erleichtern. Mit nur einem Scan soll ersichtlich sein, ob die Person vollständig geimpft ist oder nicht. Eine digitale Lösung, die europaweit angewendet werden kann, war eine der Grundideen. Doch ausgestellt werden kann das Zertifikat aktuell nicht für alle geimpften EU-Bürger – zumindest nicht in Deutschland.
Zwar kann das Zertifikat einmal erstellt an allen Flughäfen in Europa vorgezeigt werden, doch der Nachtrag von Impfungen, die außerhalb Deutschlands durchgeführt worden sind, ist aktuell nicht möglich. Das heißt: Personen, die sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben impfen lassen, können bislang kein Zertifikat in der Apotheke erhalten.
Es handelt sich um die zweite Personengruppe, die aktuell noch leer ausgeht. Auch die Ausstellung eines Impfzertifikates für Genesene, die nur einmal geimpft wurden, befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Das Robert Koch-Institut schaffe hierfür gerade noch die technischen Voraussetzungen.
Genesene mit Impfung seien bei der europäischen Lösung zwar von Anfang an mitbedacht worden, jedoch sei noch nicht geklärt, auf welche Art in diesem Fall ein Nachweis erbracht werden kann. Die Vorlage eines positiven PCR-Tests ist angedacht. Laut BMG gebe es auch deshalb Probleme mit der Umsetzung der Zertifikatsausstellung für Genesene, weil es innerhalb Europas
kein einheitliches Verfahren mit Genesenen beim Thema Impfen gibt. In Deutschland erhalten Menschen, die eine natürliche Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht haben eine Impfung, in anderen europäischen Staaten sind es zwei Injektionen.
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