Mehr Geld für Praxen und Großhändler

Impfstoffe: Direktbezug für Impfteams

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Berlin -

Ärzt:innen erhalten durch die neue Änderung der Coronavirus-Impfverordnung 8 Euro mehr pro Impfung. Somit beläuft sich das Honorar pro Spritze auf 28 anstatt der bisherigen 20 Euro. An Wochenenden und Feiertagen gibt es 36 Euro. Auch bei der Vergütung des Großhandels für mitgeliefertes Impfzubehör gibt es Änderungen.

Ab dem morgigen Dienstag gibt es für Vertragsärzt:innen 8 Euro mehr pro Impfung. Das heißt, statt 20 Euro erhalten sie 28 Euro. Weitere acht Euro zusätzlich je Spritze gibt es an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen. Darüber hinaus beläuft sich das Honorar auch an Heiligabend und Silvester auf 36 Euro je Injektion.

Mehr Geld für den Großhandel

Der Großhandel erhält weiterhin eine Vergütung in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche an die Apotheke. Neue Vergütungen gibt es im Bereich der Spritzen und Kanülen. So erhält der Großhandel zukünftig „für die Abgabe von durch den Großhandel selbst beschafftem Impfbesteck und -zubehör an Apotheken […] eine Vergütung in Höhe von 2,80 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche des Impfstoffes Spikevax, im Übrigen 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche. Bislang erhielt der Großhandel pauschal eine Vergütung in Höhe von 1,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial.

Auch neu: Die Art der Impfstoffbeschaffung für bestimmte Leistungserbringer. So können Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes inklusive die von ihnen beauftragten Dritten sowie Impfzentren und mobilen Impfteams Impfstoffe direkt über das Land beziehen. Auch eine Bestellung über die Apotheke war durch die letzte Änderung der ImpfV möglich geworden, denn seit dem 1. Oktober 2021 wurden alle Leistungserbringer von Covid-19-Impfungen über Apotheken versorgt. Impfzentren und mobile Teams können nun auf zwei Wegen Impfstoffe bestellen.

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