Zwischen Weihnachten und Neujahr kann kein Corona-Impfstoff bestellt werden, aber eine Auslieferung erfolgt. Dies teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.
Arztpraxen sollen die Bestellungen der Covid-19-Impfstoffe bereits vor Weihnachten aufgeben. Und zwar für die kommenden zwei Wochen – getrennt auf zwei Rezepten für jeweils eine der beiden Wochen. Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr ist keine weitere Bestellung möglich: Arztpraxen können demnach letztmalig am 20. Dezember bis 12 Uhr den benötigten Impfstoff bestellen. Bestellt wird für die Wochen ab 26. Dezember und ab 2. Januar. Ausgeliefert wird auch zwischen den Feiertagen.
Achtung: Wichtig ist die Kennzeichnung auf dem Rezept: Es muss die Woche angegeben werden, für die die Bestellung gilt. Dadurch ist laut BMG sichergestellt, dass Impfstoff stets mit entsprechend langer Verwendbarkeitsdauer ausgeliefert wird.
Für das neue Jahr erfolgt die erste reguläre Impfstoffbestellung bis zum 3. Januar, 12 Uhr. Arztpraxen sollen die jeweiligen Rezepte für die Woche ab 9. Januar bis dahin einreichen.
Bestelltermin
Bestellung für die Woche
Auslieferung
Bestellung für die Woche
Auslieferung
APOTHEKE ADHOC Debatte