Belieferung mit AstraZeneca-Produkt

Impfstoff-Überraschung für „Bezugsapotheke“

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Berlin -

Spätestens am kommenden Dienstag erhalten die ersten Apotheken in Bayern Corona-Impfstoff. Zunächst werden 20 Dosen des AstraZeneca-Produkts geliefert. Darauf weist der Bayerische Apothekerverband (BAV) hin. Die Informationskette ist jedoch nicht abgeschlossen: Die Praxen haben eine „Bezugsapotheke“ benannt, die vorab unter Umständen gar nichts von der Belieferung erfährt.

Die Versorgung des Impfstoffes läuft laut BAV über die vom Arzt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) benannte „Bezugsapotheke“. Die KVB habe im Vorfeld die Teilnahme der Vertragsärzte abgefragt. „In diesem einmaligen bayerischen Ausnahmefall erfolgte die Bestellung über die KVB.”

Der Arzt werde die Apotheke informieren, dass sie für ihn den Impfstoff erhalten werde. Spätestens am 30. März sollen die Vakzine über den von der Apotheke im Vorfeld benannten Großhandel geliefert werden. Erhält die Apotheke die beiden Fläschchen mit je zehn Dosen, solle sie „umgehend an die Arztpraxis“ liefern.

Alle durch die Mediziner benannten „Bezugsapotheken“ sollen vor der Lieferung informiert werden, welche Arztpraxis genau sie mit dem AstraZeneca-Impfstoff beliefern muss. „Sollte sich dies aus zeitlichen oder technischen Gründen nicht vollständig durchführen lassen und an Ihre Apotheke nächste Woche Impfstoff ausgeliefert werden, obwohl sich keine Arztpraxis bei Ihnen gemeldet hat, können Sie sich dann Anfang nächster Woche gerne direkt an uns wenden“, schreibt der Verband.

Dieser Ablauf gilt offenbar nicht für die bundesweite Impfstoffversorgung: „Die Regelversorgung, die ab Anfang April bundesweit starten wird, ist hierbei nicht betroffen“, heißt es weiter. Dazu erhielten die Apotheken „baldmöglichst eine ausführliche Information“.

Der BAV weist zudem darauf hin, dass die Lieferung ausschließlich den Impfstoff erhalten werde. Benötigtes Zubehör wie Spritzen, Tupfer oder Desinfektionsmittel seien nicht enthalten. Falls die Praxis die Apotheke bete, den Großhändler zu benennen, sei dies nicht mehr erforderlich, da die Lieferanten zuvor bereits abgefragt worden seien und die Daten vorlägen.

 

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