Noch zwei Wochen, dann schließen vielerorts die Impfzentren und mobile Teams übernehmen. Den Covid-19-Impfstoff sollen sie von Apotheken geliefert bekommen, doch nach wie vor weiß niemand, wie die Versorgung organisiert werden soll. Dr. Stefan Hartmann, Apotheker aus Gilching im Landkreis Starnberg, hat daher einen Brief an den zuständigen Landrat geschrieben.
Zugegeben: Das Impftempo hat deutlich nachgelassen, und wer sich impfen lassen will, kann dies jederzeit in einer Arztpraxis oder bei einer der Impfaktionen an öffentlichen Plätzen tun. Die mobilen Impfteams könnten also vor allem für die Menschen in Pflege- und Altersheimen wichtig sein, wo jetzt mit Auffrischungsimpfungen begonnen wird.
Doch eine Randerscheinung sind die Impfteams keineswegs. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen etwa soll ein Team pro 70.000 Einwohner eingerichtet werden. Deutlich mehr als 1000 Impfteams könnten also demnächst rein rechnerisch in ganz Deutschland im Einsatz sein.
Sie alle sollen von Apotheken versorgt werden, die „in räumlicher Nähe zur Impfstelle oder dem Aktionsradius der mobilen Impfteams liegen“, so sieht es die am Freitag veröffentlichte Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Weil gerade Aufträge über größere Stückzahlen attraktiv sind, hat das BMG noch weitere Vorgaben gemacht: „Bei der Auswahl sind Gleichbehandlungs- und Nichtdiskriminierungsgrundsatz zu beachten. Nach Möglichkeit soll die Aufteilung einer Bestellung auf verschiedene gleichgestellte Apotheken erfolgen oder zwischen mehreren in Frage kommenden Apotheken gewechselt werden.“ Denkbar seien etwa die Durchführung von an das Vergaberecht angelehnten Auswahlverfahren oder die Aufteilung auf mehrere Apotheken.
Was das heißt und wie ein entsprechendes Auswahlverfahren aussehen könnte, ist unklar. Vielerorts wissen die Kolleg:innen noch gar nicht, wie und durch wen die Impfteams aufgestellt werden und wo man sich für die Belieferung bewerben kann. Bereits vor mehr als einem Monat hatte sich Hartmann in seiner Funktion als Vorsitzender des BVDAK ans bayerische Gesundheitsministerium gewandt, da er sicherstellen wollte, dass „es eine vernünftige Ausschreibung gibt und die Belieferung niemandem zugeschustert wird“. Dort sei er ans BMG verwiesen worden.
Nachdem jetzt die Allgemeinverfügung veröffentlicht wurde, hakte er einfach beim zuständigen Landrat nach: Er habe Interesse daran, die Impfzentren und mobilen Teams im Landkreis Starnberg zu unterstützen, so Hartmann. „Von unserer Seite aus würden wir alle geforderten Voraussetzungen erfüllen können, die in einem sogenannten Leistungsverzeichnis auch gerne schriftlich vereinbart werden können. Gerne unterstützen wir Sie.“
Die Belieferung des Landkreises durch die hauseigenen sieben Boten beziehungsweise vier Botendienstfahrzeuge sei grundsätzlich sichergestellt, so Hartmann. „Zudem haben wir natürlich auch Erfahrung mit der Herrichtung des Impfstoffes von Biontech, soweit dies notwendig sein sollte.“ Die Vorgabe, dass das Impfzubehör nicht automatisch mitgeliefert werde, sondern gesondert von den Ärztinnen und Ärzten bestellt werden müsse, berge aufgrund der in den Erfahrungen der vergangenen Monate ein „nicht zu unterschätzendes Fehlerpotential“. Hartmann: „Hier hätten wir allerdings entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.“
Sobald die geforderten Nachweise – Zugang zum digitale Impfquoten-Monitoring, Berechtigungsbescheinigung – vorgelegt würden, könne es losgehen, so Hartmann. Er wartet nun auf die Antwort, um in seinem Betrieb entsprechend planen zu können.
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