Impfstoff für Betriebsärzt:innen: Apotheken sollen faxen Carolin Ciulli, 19.05.2021 12:47 Uhr
Apotheken sollen auch Betriebsärzt:innen mit Covid-19-Impfstoffen beliefern. Neu dabei sind nicht nur die Bestellrhythmen. Auch die Lieferanten sind festgelegt: Nur bei vier Großhändlern können die Bestellungen abgegeben werden – und zwar nicht auf herkömmlichen Weg. Wie abgerechnet wird, teilt die Abda nicht mit.
Die Apotheken dürfen die Aufträge für die Covid-19-Impfstoffe für Betriebsärzt:innen nur bei diesen vier Unternehmen auslösen – egal, ob es sich um Lieferanten der Apotheke handelt. Die Privatgroßhändler sind nicht darunter:
- Sanacorp
- Alliance Healthcare Deutschland/Gehe
- Phoenix
- Noweda
Die Bestellung für die Betriebe müssen bis spätestens Freitagnachmittag 15 Uhr abgegeben werden. Apotheken sollen dafür aber nicht die vertraute MSV3-Schnittstelle nutzen, sondern auf Fax oder E-Mail zurückgreifen. Als Grund wird auf die politische Vorgabe einer datentechnischen und operativen Trennung der Warenströme in die vertrags- und betriebsärztliche Versorgung verwiesen. Zudem handelt es sich um einen frühen Bestellbeginn, da in Betrieben erst ab 7. Juni geimpft werden soll. Daher konnte der Großhandel in der Kürze der Zeit nicht die notwendigen Anpassungen im MSV3-Bestellsystem vornehmen.
Apotheken sollen sich den Eingang der Bestellung bestenfalls bestätigen lassen. Der Großhandel soll daran arbeiten, zeitnah eine automatisierte Lösung zu finden. Die Apotheken sollen den Betriebsärzt:innen bis spätestens Mittwoch, den 2. Juni, eine Rückmeldung über die angekündigte Liefermenge geben. Über das Verfahren der Abrechnung wird laut Abda gesondert informiert werden.
Die Auslieferung erfolgt an den Sitz der Betriebsärzt:innen. Sofern ein Arbeitsmediziner oder eine Arbeitsmedizinerin im Rahmen eines überbetrieblichen Dienstes für mehrere Unternehmen in einer Woche Impfstoff bestelle, erfolge die Impfungen in den Räumlichkeiten der Betriebsärzt:innen oder anderen Räumlichkeiten mit geeigneter Infrastruktur. Eine Auslieferung der bestellten Impfstoffe durch die Apotheke an mehrere Impfstellen sei nicht vorgesehen.