„Eigenmächtige Verwendung von Impfstoff“

Impfende Apotheken: Kammer verbietet Alleingänge

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Berlin -

Die Ampel-Koalition will die Impfkampagne mithilfe der Apotheken in Schwung bringen. Und viele Pharmazeut:innen sind auch bereit sich einzubringen. Doch an der Umsetzung hakt es, auch weil die Standesvertretung noch nicht so weit ist. Die Apothekerkammer Niedersachsen – gleichzeitig Aufsichtsbehörde – listet die offenen Fragen auf und warnt die Apotheken sogar, schon jetzt einzusteigen, wie das in anderen Bundesländern in Einzelfällen schon geschieht.

„Ausdrücklich“ weist die Kammer darauf hin, „dass Covid-19-Impfungen in den Apotheken aufgrund der bislang noch nicht angepassten Modalitäten in der Coronavirus-Impfverordnung nicht durchgeführt werden dürfen“. Dabei geht es laut Kammer um „räumliche und fachliche Kriterien“.

„Bis zum Jahresende“ werde die Bundesapothekerkammer (BAK) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) ein Mustercurriculum zur Schulung erarbeiten, teilt die Kammer weiter mit. Bis dahin könne man auch keine Fragen zur Schulung beantworten. Die Schulung wiederum ist zwingende Voraussetzung, eine zusätzliche Ausbildung „wie zum Beispiel Krankenpfleger, Rettungssanitäter oder Heilpraktiker“ ersetze die Schulung nicht.

Wer in Niedersachsen an dem Modellprojekt zur Grippeschutzimpfung teilgenommen hat, darf gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei einem mobilen Impfteam mitarbeiten, aber nur Personen ab 18 impfen. Und: „Beachten Sie bitte, dass Sie diese Impfung nicht in Ihrer Apotheke durchführen dürfen, in der Sie zurzeit tätig sind“, so die Apothekerkammer.

In einem Schreiben an alle Mitglieder warnt die Kammer zudem vor Alleingängen: „Die eigenmächtige Verwendung von in Apotheken vorhandenen Impfstoff-Vorräten verbietet sich bis dato aufgrund der Eigentumsverhältnisse des Impfstoffs.“ Und da die Impfverordnung noch angepasst werden müsse, dürften die Apotheken auch noch keinen Impfstoff für den eigenen Bedarf bestellen, „weil sie nicht zu den bezugsberechtigten Leistungserbringern gehören“.

Die verpflichtende tägliche Meldung aller durchgeführten Impfungen an das Robert Koch-Institut ist der nächste Hemmschuh, auf den die Kammer hinweist. Denn für die Teilnahme an der Impfsurveillance müsse erst noch eine Schnittstelle programmiert werden.

Ein Apotheker aus Niedersachsen will zumindest selbst alles zur Vorbereitung beitragen. Er würde gern in den Räumlichkeiten im Kurhaus die Impfungen anbieten, die aktuell schon von den Ärzt:innen genutzt werden. Doch die Kammer konnte auch das auf Nachfrage noch nicht freizeichnen. Denn was eine geeignete Räumlichkeit sein könne, sei derzeit noch in Abklärung. Denn zunächst muss noch geklärt werden, ob die Apotheken überhaupt außerhalb ihrer Betriebsräume impfen dürfen.

Die Debatte um die Raumeinheit wurde schon einmal im Zusammenhang mit der Durchführung von Schnelltests geführt. Schließlich wurde den Apotheken gestattet, auch extern zu testen. Thomas Rochell, Vorsitzender des Apothekerverband Westfalen-Lippe, sagte im Webinar von APOTHEKE ADHOC, dass er eine entsprechende Regelung auch für die Impfungen erwartet.

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