Impfen und erleichterte Abgabe bis Ostern APOTHEKE ADHOC, 19.08.2022 12:02 Uhr
Geht es nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), sollen die Apotheken mindestens bis ins Frühjahr hinein gegen Corona impfen dürfen. Auch die erleichterten Abgabevorschriften will das Ministerium verlängern. So sehen es die Formulierungshilfen für Änderungsanträge aus dem BMG vor, die aber noch nicht mit den anderen Ressorts abgestimmt sind.
Im Gesetz zur Stärkung der Impfprävention steht bislang das Datum 10. Dezember, bis zu dem auch entsprechend geschulte Apotheker:innen und Zahnärzt:innen gegen COVID-19 impfen. Diese Frist soll auf den 7. April verschoben werden. „Damit wird ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Impfangebot über die Wintersaison hinweg sichergestellt“, begründet das BMG seinen Vorschlag. Auch bei der Anerkennung der Schulungen sieht das Ministerium Erleichterungen vor.
Für das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ hat das BMG zudem Änderungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgesehen. Das betrifft unter anderem die erleichterten Abgabevorschriften bei der Rezeptbelieferung in Apotheken.
Karfreitag neuer Stichtag
Damit würden „bewährte Instrumente zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für den Fall einer über den 25. November 2022 hinaus fortbestehenden Pandemielage verfügbar gehalten, insbesondere zur Versorgung von Risikogruppen mit Präexpositionsprophylaxe“, heißt es in der Begründung. Neuer Stichtag ist ebenfalls der 7. April 2022 – Karfreitag.
Denn auch die Abgabe der vom Bund beschafften antiviralen COVID-19-Medikamente soll über den 30. September 2022 hinaus sichergestellt werden. Das soll laut BMG dazu beitragen, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu vermeiden und eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern beziehungsweise zu verringern. Das Ministerium folgt damit der Empfehlung des Expert:innenrates der Bundesregierung zu COVID-19.