Rückwirkend

Mehr Geld für Testzentren und Großhandel

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seine erste Verordnung unterzeichnet. Geändert werden damit Impfverordnung (ImpfV) und Testverordnung (TestV). Beide sehen rückwirkend mehr Geld vor: Einmal für den Großhandel und einmal für Testzentren.

Laut Verordnung wird die Vergütung für den Großhandel für die Bereitstellung des Impfzubehörs rückwirkend zum 22. November auf 3,72 Euro angehoben. Bislang erhielt der Großhandel für die Bereitstellung des Impfbesteckes 1,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche. Bei Spikevax waren es 2,80 Euro.

Außerdem wird ein Honorar für die Lieferung von Impfstoffen an die Länder festgelegt: Werden Großhändler von den Ländern beauftragt, erhalten sie für die Auslieferung an die mitgeteilten Lieferorte eine Vergütung in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Durchstechflasche, also analog zur Auslieferung an die Apotheken. Das Besteck kann ebenfalls mit 3,72 Euro abgerechnet werden. Beide Regelungen treten rückwirkend zum 22. November in Kraft.

Testzentren können im Dezember und Januar die Sachkosten für PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung in Höhe von 4,50 Euro abrechnen, also 1 Euro mehr als bislang. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Dezember.

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