Anzeige bei Aufsicht vergessen

Impfangebot: Behörde kontrolliert Gedisa-Portal

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Berlin -

In den Apotheken wird geimpft – theoretisch, denn es ist Sommer, und Grippe und Corona sind kein Thema. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin ist dennoch aktiv: Weil eine Apotheke nur die Durchführung von Grippeimpfungen angezeigt hat, nicht aber das Angebot von Coronaimpfungen, gibt es Ärger.

„Gemäß dem Internetportal ,mein Apothekenmanager‘ bieten Sie in ihrer Apotheke Grippe- und Covid-19-Schutzimpfungen an“, schreibt das LAGeSo. Ein Problem. Denn seit 30. Juni 2022 ist eine Anzeige für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei der Behörde Pflicht. Dies gilt seit dem 1. Juni 2023 auch für Coronaimpfungen. Über die neue Vorgabe hatte im Dezember auch der Berliner Apothekerverein (BAV) informiert.

Grippeschutzimpfungen hatte die Apotheke angezeigt, den Nachtrag für Coronaimpfungen bislang aber versäumt. Immerhin: Eine entsprechende Selbstauskunft war an die zuständige Apothekerkammer geschickt worden, und zwar rechtzeitig.

Doch die Behörde verweist auf die Fristen: „Die Apothekenleitung hat Änderungen bezüglich der Durchführung von Schutzimpfungen oder der Räumlichkeiten spätestens eine Woche vor der Umsetzung dem LAGeSo Berlin als zuständige Behörde anzuzeigen.“

„Vorsorglich“ weise man darauf hin, dass eine „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatte Anzeige“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könne und eine Zuwiderhandlung gegen § 2 Absatz 3a Apothekenbetriebsordnung darstelle. Die Apotheke wurde aufgefordert, ihrer Meldeverpflichtung unverzüglich nachzukommen oder eine Anpassung im Portal vorzunehmen, wenn nicht mehr gegen Corona geimpft werde.

Die Apotheke entschied sich für den zweiten Weg und passte ihre Angaben im „Apothekenmanager“ an – weil aktuell ohnehin nicht gegen Corona geimpft wird. Die Behörde wurde über das Vorgehen informiert, Entschuldigung für das Versäumnis inklusive. Eine Antwort steht noch aus.

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