Impf-Apotheker müssen sich gedulden Carolin Ciulli, 03.01.2022 15:18 Uhr
In wenigen Tagen soll die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) veröffentlicht werden. Damit wird der Weg frei für Covid-19-Impfungen durch Apotheker:innen. Doch in der Praxis sind zahlreiche Fragen offen. Am Mittwoch will sich die Bundesapothekerkammer (BAK) mit den Landesorganisationen abstimmen.
Wie bestellen Apotheken den Impfstoff, wie genau sollen die geforderten Nachweise etwa für die Impfräume aussehen und wie genau wird abgerechnet? Auch wenn mit dem jüngsten Entwurf der CoronaImpfV offene Fragen zur Vergütung geklärt sind, bleibt vieles offen. Ziel der Landesapothekerkammern (LKA) ist es, möglichst „harmonisierte Vorgaben“ für Covid-19-Impfapotheken zu schaffen. Man befinde sich „in intensiven Vorbereitungen, um diese und viele weitere Fragen, die sich durch die neuen Bestimmungen ergeben, zu klären“, heißt es auf Anfrage.
Am Mittwoch soll es eine Abstimmungsrunde zwischen der BAK und den Mitgliedsorganisationen geben. Auf die Kammern kommt mit der neuen Aufgabe mehr Arbeit zu, denn Apotheken, die impfen wollen, müssen zuvor bei ihren Kammern nachweisen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt laut Entwurf
- eine Selbsterklärung, dass eine geeignete und entsprechend ausgestattete Räumlichkeit vorhanden ist,
- der Nachweis einer Berufshaftpflicht, die eine mögliche Schädigung aus der Durchführung der Impfung abdeckt sowie
- eine Bestätigung über das Personal, das zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen Sars-CoV-2 berechtigt ist.
Die Kammern bescheinigen den Apotheken dann wiederum, dass sie impfen dürfen. Damit wird laut Entwurf sichergestellt, dass nur die öffentlichen Apotheken Impfstoff bestellen können, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
„Wir versuchen das so unbürokratisch wie möglich zu halten“, sagt ein Sprecher der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Doch zunächst müssten noch Themen auf Bundesebene geklärt werden. Dazu gehöre beispielsweise das einheitliche Mustercurriculum, das gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) entwickelt werden und bis Jahresende stehen sollte. „Die Weichen dazu werden noch gestellt“, so der Sprecher.