Es ist ein Alptraum für jeden Inhaber: Das Landratsamt verpflichtet die Apotheke, eine Mitteilung im Schaufenster auszuhängen, die vor der Einnahme von in dieser Apotheke hergestellten Arzneimitteln warnt. Apotheker Michael Lyhs aus dem bayerischen Jettingen-Scheppach erging es am gestrigen Dienstag so. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, weil er Produkte als Nahrungsergänzungsmittel deklariert, hergestellt und vertrieben hat, die eigentlich als Arzneimittel einzustufen sind. Lyhs verwahrt sich gegen die Vorwürfe und hat einen Anwalt eingeschaltet.
Am Dienstagmittag standen die Beamten vor der Tür. Sie müssten einen Aushang ins Schaufenster packen und die Räumlichkeiten der Apotheke in Augenschein nehmen, erklärten sie dem perplexen Inhaber. Weitere Informationen hätten sie ihm auch auf Nachfrage nicht gegeben, berichtet Lyhs: „Sie haben gesagt, alles Weitere erfahre ich aus einem Brief, den ich in drei Tagen erhalte. Ich weiß effektiv noch nicht, was genau mir vorgeworfen wird.“
Das Landratsamt Günzburg, so der Aushang im Schaufenster der Apotheke, warne „aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes eindringlich vor der Einnahme folgender Defekturarzneimittel“: Procain und Roter Reisschalenextrakt. Mit beiden Ausgangsstoffen hatte Lyhs in seiner Apotheke Präparate hergestellt und als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben. Ab hier gehen die Versionen der Geschichte auseinander: Laut Polizei hat er nicht als solche deklarierte Defekturarzneimittel hergestellt und sowohl über seine St.Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach, deren Filiale, die von seiner Frau geführten Rathaus-Apotheke im selben Ort, und die von seinem Schwager betriebene Stauden-Apotheke in Langenneufnach vertrieben. Auch über den Online-Shop seiner Apotheke habe er die Produkte verkauft.
Und das Landratsamt geht noch weiter. In einer von der Behörde veröffentlichten „Warnung vor selbst hergestellten Produkten aus der St. Martins-Apotheke“ heißt es, „auf Grund der im Rahmen einer Überprüfung der Herstellungsbedingungen vorgefundenen Umstände“ sei auch bei anderen in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln „nicht gewährleistet, dass diese nicht bedenklich oder in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert“ seien. „Vorsorglich sollte deshalb auch von der Einnahme anderer, in den drei Apotheken selbst hergestellten und abgegebenen (Defektur-)Arzneimitteln abgesehen werden.“ Lyhs sagt: „Das ist ein betriebswirtschaftlicher Super-GAU.“
Konkret könne er sich zu den Vorwürfen nicht äußern – sein Anwalt habe ihm eindringlich davon abgeraten, derzeit öffentlich Stellung zu nehmen. Mittlerweile habe er auch Fachanwälte für Arzneimittelrecht eingeschaltet. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, sagt er. „Weder Roter Reisextrakt noch Procain sind verschreibungspflichtig.“ Das ist allerdings nur teilweise korrekt: Der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zufolge ist Procain zwar tatsächlich nicht verschreibungspflichtig – allerdings nur in „Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2 Prozent zur intrakutanen Anwendung an der gesunden Haut im Rahmen der Neuraltherapie“ sowie bei „Arzneimitteln zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut, außer zur Anwendung am Auge“.
Ähnlich sieht es beim Roten Reis aus: Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) können Zubereitungen mit Rotem Reis die gleiche Wirkung entfalten wie Arzneimittel mit dem Cholesterinsenker Lovastatin. Produkte, die einem Gehalt des in Rotem Reis enthaltenen Inhaltsstoffes Monakolin K von über 5 mg pro Einzeldosis aufweisen, seien nicht als Nahrungsergänzungsmittel, sondern als zulassungspflichtige Arzneimittel einzustufen.
Lyhs für jeweils 28,99 Euro vertriebene Präparate enthielten 300 mg Roten-Reisschalen-Extrakt beziehungsweise 200 mg Procain HCl. Für den Verkauf der Arzneimittel habe er weder die notwendige Genehmigung, noch seien die entsprechenden Vorschriften bei der Herstellung eingehalten worden, werfen ihm die Behörden nun vor. Deshalb habe er die Präparate „illegal und falsch beworben an ahnungslose Verbraucher verkauft“, so das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Das weist er allerdings zurück: Er habe die Mittel nur auf Anfrage als Rezepturarzneimitel hergestellt und über seinen Online-Shop sowieso nicht verkauft. Dort verkaufe er nur OTC-Produkte.
Vollkommen überraschend kann das Vorgehen der Behörden für Lyhs allerdings nicht gekommen sein. Denn bereits im Juli hatten das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm seine und die beiden anderen Apotheken durchsucht. Dabei wurden laut Polizei auch größere Mengen an Ausgangssubstanzen, Verpackungsmaterialien, Endprodukte sowie entsprechende Daten als Beweismittel sichergestellt. Lyhs zufolge haben die Beamten zwei Packungen der beanstandeten Präparate im Keller gefunden. Laut der Augsburger Allgemeinen Zeitung hatten Hinweise aus der Bevölkerung das Vorgehen veranlasst.
Auch in der Stauden-Apotheke wurden bei den Durchsuchungen ebenfalls mehrere Packungen gefunden. Den Vorwurf, die Mittel verkauft zu haben, weist Inhaber Bernd Lyhs-Urban jedoch zurück. Auch er will sich zu dem Fall aber noch nicht weiter äußern.
Wie es jetzt weitergeht, wissen weder Lyhs noch sein Schwager. Laut Polizei erstellt das LGL derzeit Gutachten zu rund 60 entnommenen Produktproben, die Polizisten wiederum müssen noch Beweismittel auswerten. Das werde „noch einige Zeit in Anspruch nehmen“. Den Behördenweg über die Kriminalpolizei begründete das Landratsamt der Lokalpresse gegenüber damit, dass es selbst weder über einen Pharmazeuten noch über polizeiliche Befugnisse verfüge. Dass das Landratsamt trotzdem so robust gegen ihn vorgeht, dafür findet Lyhs wenig Verständnis. „Ich bin seit 22 Jahren Apotheker, aber sowas habe ich noch nicht erlebt.“
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