„Was ist eine Freitextverordnung?“

Im Notdienst: Kundin braucht Hilfe mit Shop Apotheke Sandra Piontek, 06.09.2024 15:13 Uhr

Wer wird kurz vor Mitternacht angerufen bei Problemen mit dem Versender? Na klar, die Notdienstapotheke. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Im Notdienst der Park-Apotheke in Wilhelmshaven klingelte in der vergangenen Nacht das Telefon. Inhaber Christian Kennepohl sollte einer jungen Frau bei einer Bestellung helfen – jedoch nicht bei ihm: „Die Dame hatte Schwierigkeiten beim Einreichen ihres E-Rezeptes bei der App der Shop Apotheke.“

Im Bereitschaftsdienst von Kennepohl klingelte gegen 23 Uhr das Telefon. „Eine junge Frau schilderte mir, dass sie Probleme habe mit ihrer Bestellung bei der Shop Apotheke“, erinnert sich der Inhaber. „Sie komme mit der App nicht zurecht.“ Mehr noch: „Ich solle ihr bitte erklären, was es mit der Freitextverordnung auf sich hat“, so Kennepohl fassungslos. Die Kundin wollte online Schmerztabletten mit dem Wirkstoff Ibuprofen bestellen, erklärt er.

Das sei kein Scherzanruf gewesen, ist sich Kennepohl sicher. „Die junge Frau war unbedarft, sie hat es nicht böse gemeint.“ Die Verordnung habe keine Pharmazentralnummer (PZN) beinhaltet, somit wurde von dem oder der Verschreibenden das Freitextfeld genutzt. „Die App der Shop Apotheke scheint dazu noch eine Nachfrage gestellt zu haben, damit kam die Dame nicht zurecht“, so der Apotheker, der sich über den Anruf ärgerte. „Im Notdienst klingelt häufiger mal das Telefon mit komischen Nachfragen. Eine der häufigsten ist die Frage, ob wir da seien“, erklärt er.

Er habe davon abgesehen, die Freitextverordnung nachts am Telefon zu erklären. „Ich habe die Dame freundlich darauf hingewiesen, dass ich es als Frechheit empfinde, im Notdienst anzurufen und sowas zu fragen.“ Die Frau sei überrascht gewesen: „Sie beteuerte, es ja nicht so gemeint zu haben.“ Zudem gab er ihr den Hinweis, sie könne gern in die Apotheke kommen, um ihr Medikament einzulösen. „Sie wollte trotz des Hinweises erneut wissen, was es denn jetzt mit dieser Freitextverordnung auf sich habe“, so der Apotheker. „Ich habe die Erklärung abermals abgelehnt und dann nichts mehr von ihr gehört.“

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