IKKen: Apotheken stärken, Honorar kürzen APOTHEKE ADHOC, 15.03.2021 15:07 Uhr
Mit einem Positionspapier zur Bundestagswahl melden sich die Innungskrankenkassen (IKKen) zu Wort. Auf die nächste Bundesregierung warteten ungelöste Probleme und offene Fragen der Gesundheitspolitik. Auch für den Apothekenmarkt haben die Kassen verschiedene Ideen.
„Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Arzneimittelversorgung auf nationaler Ebene gestärkt werden muss, ohne den internationalen Bezugsrahmen aus den Augen zu verlieren“, heißt es im Vorwort. Man begrüße deshalb alle Initiativen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise. „Eine Chance sehen wir in dem Ausbau der Apothekenversorgung. Wichtig ist, die pharmazeutischen Kompetenzen von Apothekern zu nutzen und Kooperationen zu stärken, aber auch den wirtschaftlichen Aspekt zu berücksichtigen.“
Im Kapitel „Arzneimittelversorgung zukunftsfest machen“ wird es dann konkreter: Der strukturelle Wandel stelle die Apotheke vor Ort vor Herausforderungen, heißt es da. „Bei der Suche nach neuen Versorgungskonzepten rückt die stärkere interprofessionelle Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe ebenso wie die Neuordnung ihrer Aufgaben in den Vordergrund.“ Die IKKen wollen daher die „Apothekenversorgung neu denken“.
„In diesem Zusammenhang ist auch die ausstehende Reform der Apothekenvergütung anzupacken.“ Erkenntnisse aus dem bereits aus der letzten Legislaturperiode stammenden BMWi-Gutachten sollten daher umgesetzt und die Einsparpotentiale genutzt werden.
Allerdings wollen die Kassen auch die pharmazeutischen Kompetenzen von Apothekern nutzen und die Kooperation mit Ärzten stärken. Neu eingeführte Dienstleistungen nach dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) müssten aber evaluiert werden. Eine dauerhafte Honorierung des Botendienstes wird abgelehnt; vielmehr solle die Politik zur Befristung im Rahmen der „Corona-Gesetzgebung“ zurückkehren.
Der Versandhandel soll als „eine Option der Versorgung gerade im ländlichen Bereich“ erhalten werden. Allerdings sollen Arzneimittelsicherheit und Qualitätsüberwachung auch bei EU-Versandapotheken durchgesetzt werden, die „derzeit bei der behördlichen Überwachung noch ‚durch das Raster‘ fallen“.