Unklarheit bei Rabattverträgen

IK-Wirrwarr: AOK gibt Entwarnung

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Berlin -

Bei der Abgabe ist auf den Rabattvertrag zu achten – das funktioniert aber nur, wenn die Kasse eindeutig zu erkennen ist. Helfen soll dabei das Institutionskennzeichen (IK). Doch viele Kassen haben eine ganze Reihe solcher Kostenträgererkennungen – und nicht immer sind die Rabattverträge in der Software hinterlegt. Die AOK Niedersachsen gibt Entwarnung.

Wie viele andere Krankenkassen hat auch die AOK Niedersachsen mehrere Versicherungsnummern. 76 Stück sind es an der Zahl, über die Jahre ist durch Fusionen diese lange Liste zustande gekommen. Im Grunde ist egal, welche IK auf Versichertenkarte und Rezept angegeben ist – Hauptsache, alle relevanten Informationen sind korrekt zugeordnet.

Eine Apothekerin aus Niedersachsen stellte fest, dass die Rabattverträge für die AOK nicht korrekt angezeigt werden: Nur bei einem der vielen IK – nämlich 102114819 – sind die Vereinbarungen hinterlegt, nicht aber für die anderen Nummern. „Hier wird kein Rabattvertrag angezeigt, in der Kasse tauchen dann die folgenden Regelungen wie Aut idem auf. Richte ich mich danach, muss ich mit einer Retaxierung rechnen. Es ist mir aufgefallen, weil etliche Artikel, die immer einen Vertrag hatten, plötzlich nicht so gezeigt wurden.“

Die Kasse gibt Entwarnung: Die vielen Unter-IK stammten aus älteren Zeiten, in denen noch einzelne Regionalkassen innerhalb der AOK Niedersachsen existierten, so ein Sprecher. „Die Verwendung dieser insgesamt 55 Unter-IK für die AOK Niedersachsen in Rabattverträgen wurde zum 31.7.2018 beendet. Es besteht nur noch das HIK = IK = 102114819.“

In der Praxis dürften die Kennzeichen gar nicht mehr vorkommen: „Die Bedruckung eines Rezeptes mit einem anderen als dem HIK der AOK Niedersachsen ist in der Praxis ausgeschlossen, denn nur das IK 102114819 ist als Institutionskennzeichen auf allen KV-Karten hinterlegt. Deshalb müssen Apotheken auch keine Retaxationen fürchten.“

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