Die Lieferprobleme setzen sich fort: Auch sechs Monate nach dem Zuschlag als Rabattpartner der AOK kann Ratiopharm die Ibuprofen-Fiebersäfte nicht ausreichend liefern. Bereits im November wurden Überweiser gestrichen. Jetzt kam eine neue Botschaft aus Ulm, die auf keine Besserung der Liefersituation hoffen lässt.
Ratiopharm hat zum Jahresbeginn die Ibuprofen-haltigen Fiebersäfte zu 20 und 40 mg/ml aufgrund der bestehenden Rabattvertragssituation komplett aus dem Überweiser-Geschäft gestrichen. In Ulm hofft man, dadurch die flächendeckende Versorgung mit dem Rabattarzneimittel sicherstellen zu können – „so gut es aufgrund von Warenverfügbarkeit möglich ist“.
Der Konzern will die gesamte derzeit verfügbare Ware umgehend an den Großhandel ausliefern. Dennoch bleibe „die Situation bezüglich der Warenverfügbarkeit weiterhin angespannt“. Apotheken werden gebeten, ihren Bedarf beim Großhandel zu bestellen. „Sofern Sie ihre Warenbezüge bei uns direkt vornehmen, gilt diese Rabattregelung für Bestellungen dieser Artikel auch im Direktgeschäft.“
Ratiopharm hofft, mit einer bedarfsgerechten Bestellung der Apotheken über den Großhandel die Lieferfähigkeit aufrecht zu erhalten. Der Plan scheint so weit aufzugehen, dass aktuell beide Stärken über den Großhandel verfügbar sind. Kann Ratiopharm die geschlossenen Rabattverträge nicht bedienen und in ausreichender Menge Nachschub liefern, könnten Vertragsstrafen drohen. Der Hersteller hatte im Juni von der AOK in allen acht Gebietslosen den Zuschlag bekommen. Einig wurde man sich auch mit DAK und Barmer. Den Vorverkauf startete Ratiopharm bereits im Frühjahr 2017, schon damals bleiben die Regale leer. Aus Ulm kamen nur kleine Lieferungen. Im vergangenen Jahr wurden noch Überweiser bevorzugt behandelt, doch im November sollte damit Schluss sein. Einem Sprecher zufolge war eine Rohstoffverknappung bei Ibuprofen der Grund für den Engpass. „Daher müssen wir vermeiden, dass die Arzneimittel in großen Mengen an einzelne Marktteilnehmer oder in den Graumarkt abfließen.“
Können Apotheken den Rabattvertrag nicht bedienen, kann unter anderem auf eines der drei preisgünstigen Arzneimittel ausgewichen werden. Im Fall von Ibu Ratiopharm 40 mg/ml sind das Ibuflam 4% (Zentiva) und der Saft der Schwesterfirma AbZ. Apotheken müssen dann die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor 2 auf das Rezept drucken und den Defekt zusätzlich handschriftlich dokumentieren. Fehlen die Sonder-PZN oder der Vermerk, darf nicht retaxiert werden, sofern ein Kriterium auf der Verordnung dokumentiert wurde.
Dass Überweiser bereits im November gestrichen wurden, sorgte für Ärger in den Apotheken. Ein Einkäufer ließ die Argumente des Herstellers nicht gelten: „Wenn sich Ihre Firma beim Bieten für den Rabattvertrag so verkalkuliert hat, dass Sie die vereinbarten Konditionen nicht mehr bedienen können, dann ist das nicht mein Problem“, schrieb er an Ratiopharm. Es sei der gleiche Lieferweg, egal ob er die Ware über MSV3 bei Ratiopharm direkt oder beim Großhandel bestelle. „Einziger Unterschied – ich werde schlechter gestellt.“ Die Geschichte mit dem Lieferrückstand hielt er für ein Märchen.
Er ging davon aus, dass Ratiopharm die Rabattverträge nur erfüllen kann, wenn der Konzern den Rabatt an die Kunden spart. Ware sei nämlich ausreichend beim Großhandel vorhanden. „In der Praxis bedeutet das, dass ich zwar 40 Packungen beim Großhandel bestellen kann und auch beliefert werde. Will ich die gleichen 40 Packungen über Ratiopharm mit zusätzlichen 20 bis 25 Prozent Rabatt bestellen, werden sie nicht geliefert, obwohl derselbe Großhandel ja die Auslieferung übernimmt“, so der Einkäufer gegenüber APOTHEKE ADHOC.
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