pDL-Schiedsspruch Teil 2

How to: Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

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Berlin -

Fünf verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) können Apotheken künftig durchführen und abrechnen. Teil 2: „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“.

Im Kern handelt es sich um eine „erweiterte Medikationsberatung“ unter Berücksichtigung der Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantationen. „Im Rahmen der Beratung sollen der Hintergrund der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation, Handhabungs- oder Anwendungsprobleme wiederholt erörtert, sowie aktuelle Bedenken und Sorgen bezüglich der Therapie, mit der versicherten Person (und ggf. auch mit der verordnenden Ärztin / dem Arzt) besprochen und einer Lösung zugeführt werden“, heißt es dazu.

Was die Ziele, die Durchführung und die erforderliche Qualifikation der durchführenden Apothekerinnen und Apotheker sowie die Priorisierung angeht, wird auf die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ verwiesen. Alle Details dazu finden Sie hier.

Anspruchsberechtigt sind entsprechend Patient:innen nach Organtransplantation, die mit einer immunsuppressiven Therapie ambulant beginnen oder deren immunsuppressive Therapie sich aufgrund einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums ändert. „Hat die versicherte Person in den letzten sechs Monaten diesen Arzneistoff laut Selbstauskunft nicht angewendet, so handelt es sich um eine Neuverordnung eines Immunsuppressivums im Rahmen dieser pharmazeutischen Dienstleistung.“

Der Termin findet „einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn einer immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation oder wenn sich diese aufgrund der Verordnung eines neuen immunsuppressiven Arzneistoffes ändert“ statt. Werden mehrere Immunsuppressiva parallel erstverordnet, wird für alle Arzneimittel eine gemeinsame Beratung angeboten und abgerechnet. Zwei bis sechs Monate nach dem Erstgespräch ist ein „ergänzendes semistrukturiertes Folgegespräch zur Unterstützung des Therapieerfolgs“ vorgesehen. Dieses ist ebenfalls eine auf die ambulante immunsuppressive Therapie zugeschnittene Beratung.

Vergütung/Abrechnung/Dokumentation

Für die Abrechnung soll das Sonderkennzeichen „Erweiterte Medikationsberatung bei immunsuppressiver Therapie“ genutzt werden; die PZN steht noch nicht fest. Für die Gesamtleistung wird eine Vergütung von 90 Euro netto fällig. „Kommt das vereinbarte terminierte Abschlussgespräch nicht zustande, hat mindestens ein weiterer telefonischer Kontaktversuch durch die Apotheke zu erfolgen. Ist auch dieser nicht erfolgreich, erfolgt das Versenden des Berichtes an die Ärztin / den Arzt.“

Für das Folgegespräch wird das Sonderkennzeichen „Erneute auf die ambulante immunsuppressive Therapie zugeschnittene Beratung in Form eines semistrukturierten Gesprächs“ genutzt. Hier kann eine Vergütung von 17,55 Euro netto abgerechnet werden.

Zwei Dienstleistungen möglich

Wer außerdem mehr als fünf Medikamente einnimmt, kann separat die ‚Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation‘ in Anspruch nehmen.

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