Apothekenhonorar

Honorargutachten: 451.664,50 Euro

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Berlin -

Mit der finalen Version des Gutachtens zum Apothekenhonorar ist die Debatte um die künftige Vergütung der Apotheken eröffnet. Noch will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) der Diskussion über die Neugestaltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht vorgreifen. Klar ist aber bereits, was das Werk gekostet hat.

„Das Gutachten liefert eine Bestandsaufnahme und eine belastbare und transparente Zahlen- und Faktengrundlage zur Vergütung der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels“, sagt eine BMWi-Sprecherin auf Nachfrage. „Welche Schlüsse möglicherweise aus der Bestandsaufnahme gezogen werden sollen, ist eine Frage für eine künftige Bundesregierung. Dem kann ich nicht vorgreifen.“

Gemäß des Vertrages mit der Unternehmensberatung 2hm sei für das Projekt ein maximaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 451.664,50 Euro inkl. Mehrwertsteuer vereinbart worden, so die Sprecherin weiter. Das Forschungsprojekt „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der AMPreisV geregelten Preise“ war im offenen Verfahren nach EU-Vergaberecht veröffentlicht und vergeben worden. Den Zuschlag hatte die Unternehmensberatung aus Mainz erhalten.

Das BMWi sei gesetzlich dazu verpflichtet, die in der AMPreisV festgelegten Vergütungsbestandteile regelmäßig anzupassen. Vor diesem Hintergrund habe man das Forschungsprojekt vergeben. Ziel des Forschungsvorhabens sei es gewesen, eine belastbare und transparente Zahlen- und Faktengrundlage zur Vergütung der Apotheken und des pharmazeutischen Großhandels zu schaffen.

Das BMWi hatte im Herbst 2015 ein Forschungsprojekt zum Apothekenhonorar ausgeschrieben. Voraus gegangen waren jahrelange Diffrenzen über die Datengrundlage für Honorarentscheidungen. Die von der ABDA vorgelegten Zahlen wurden regelmäßig ebenso in Frage gestellt wie die Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis).

Weil die Datenbasis auch für die 2hm-Gutachter zu unsicher war, starten sie Ende 2016 einen Befragung unter Apothekern. Im Januar 2017 kontaktierte 2hm erstmals Apotheken per E-Mail und forderte sie zur Teilnahme an der Befragung auf. Nach Angaben von Studienleiterin Iris an der Heiden wurden insgesamt 15.000 Apotheken angeschrieben. Davon hätten „mehr als 1000“ geantwortet.

Mit diesem Rücklauf waren die Gutachter zufrieden. Die verschickten Fragenkataloge unterschieden sich teilweise. Gefragt wurde etwa zum Dokumentationsaufwand bei BtM-Rezepten oder dem Arbeitsaufwand bei Rezepturen. Auch für allgemeine Kennzahlen der Apotheken interessierte sich 2hm. Die Teilnahme war für Apotheken freiwillig.

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