Corona-Zuschuss

Honorar für Botendienst: AOK-Lager blockt

, Uhr aktualisiert am 25.03.2020 11:55 Uhr
Berlin -

Die AOK-Baden-Württemberg zahlt für Arzneimittel, die mit dem Botendienst geliefert werden, ab sofort zwei Euro extra an die Apotheken. Andere Kassen wollen diesem Beispiel aber nicht folgen. Eine Abfrage des AOK-Bundesverbandes ergab keine positive Resonanz: Keine andere Ortskrankenkasse habe eine solche oder eine ähnliche Regelung vereinbart oder denke darüber nach, heißt es dort. Nachahmer könnten sich allerdings im BKK-Lager finden: Dort gibt es entsprechende Überlegungen. Entscheidungen sollen in den nächsten Tagen fallen.

Beim AOK-Bundesverband wurde man offenbar vom Alleingang der AOK Baden-Württemberg überrascht. Es sei zwar gut, die Apotheken in dieser schwierigen Lage zu unterstützen. Ein zusätzliches Honorar für den Botendienst hält man dort allerdings nicht für das geeignete Mittel.

Anders beim BKK-Dachverband: Dort wird heute in den Gremien und mit den Mitgliedskassen über ein vergleichbares Angebot diskutiert und beraten. Entscheidungen würden aber noch nicht sofort getroffen, heißt es dort.

Bei GKV-Spitzenverband reagiert man distanziert auf die AOK Baden-Württemberg: „Da der GKV-Spitzenverband hier keine Handlungskompetenz hat, wird es wohl keine bundeseinheitliche Regelung geben. Das erklärt sicherlich auch, warum wir die Entscheidung der AOK nicht kommentieren“, so eine Sprecherin. Derweil bekräftigt die AOK Baden-Württemberg ihre Entscheidung: „Die AOK Baden-Württemberg hat vergangene Woche auf die Situation der Apotheken in Baden-Württemberg reagiert, die ihre Kundschaft auch in Zeiten der Corona-Pandemie optimal versorgen möchten. Der Landesapothekerverband (LAV) hat uns eine aktuelle Schilderung dieser Situation zukommen lassen, die wir proaktiv unter anderem mit dem Vorschlag einer temporären Vergütung von Botendiensten beantwortet haben. Wir haben den AOK-Bundesverband unverzüglich über die für Baden-Württemberg mit dem LAV getroffenen Vereinbarungen informiert. Eine Übernahme unserer Maßnahmen steht im Ermessen der einzelnen Landes-AOKen, die unabhängig voneinander entscheiden“, so ein Sprecher.

Kürzlich hatten sich die AOK und der Landesapothekerverband (LAV) in Baden-Württemberg auf eine Bezahlung der Botengänge geeinigt. „Im Zuge der Corona-Krise hat die AOK Baden-Württemberg am 20. März Maßnahmen getroffen, die den Apotheken ihre tägliche Arbeit massiv erleichtern. Zur Versorgung der Menschen, die ihr Haus nicht verlassen können oder dürfen, erhalten die Apotheken zudem eine Bezahlung für Botengänge. Das gibt es nur bei uns“, teilte die Kasse gestern mit. Bezahlte Botengänge seien in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sinnvoll.

Eine Pauschale von zwei Euro zuzüglich Umsatzsteuer (gesondert zu berechnen) erhalten die Apotheken in Baden-Württemberg, wenn ein Versicherter der AOK und der SVFLG (LKK) per Botendienst versorgt wird. Die Leistung wird über das Sonderkennzeichen 06461096 abgerechnet. Bis zur softwaretechnischen Umsetzung sollen Apotheken das Sonderkennzeichen handschriftlich auf das Rezept auftragen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. April.

Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK, hatte am Freitag die besondere Bedeutung der Apotheken in der jetzigen Situation unterstrichen: „Jede Apotheke wird bei vorausschauender Bevorratung auch und gerade jetzt ein verlässlicher Partner für die Bevölkerung sein. Wir vertrauen der Leistungsfähigkeit der Experten aus den Apotheken, denen wir für ihr Engagement danken.“

Für Baden-Württemberg wurden in der aktuellen Ausnahmesituation verschiedenen Vereinfachungen für die Apotheken getroffen: Um unnötige Zweitkontakte zu vermeiden, wurden beispielsweise die Abgaberegeln gelockert. „Kein Patient soll aber öfter als nötig in die Apotheke müssen.“ Bauernfeind weiter: „Zweitkontakte zu vermeiden, ist wichtig, um die Infektionsgeschwindigkeit der Pandemie zu drosseln.“

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