BfArM-Empfehlung

Homöopathie ohne Apothekenpflicht

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Berlin -

Bestimmte homöopathische Arzneimittel sollen auch künftig

freiverkäuflich bleiben. Das geht aus einer Stellungnahme des

Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hervor, die

APOTHEKE ADHOC vorliegt. Der Hersteller Pflüger hatte beantragt, alle

homöopathischen Arzneimittel in die Apothekenpflicht zu überführen.

Konkret geht es um eine Liste von derzeit 33 homöopathischen Arzneimitteln, die im Rahmen der Nachzulassung mit dem Zusatz „traditionell angewendet bei...“ versehen wurden. Laut BfArM zählen diese Präparate zu Arzneimitteln, die nicht zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden eingesetzt werden - und somit freiverkäuflich sind. Homöopathische Arzneimittel, die nicht auf dieser Liste geführt werden, sind registriert und apothekenpflichtig.

Pflüger zufolge ist diese Unterscheidung falsch: „Wir halten alle homöopathischen Arzneimittel für apothekenpflichtig“, sagte der Chef des Familienunternehmens, Horst Pflüger, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Unternehmen hatte sich erstmals im Jahr 2006 an das BfArM gewandt. Im Februar hatte Pflüger erneut einen Antrag gestellt, alle Homöopathika als apothekenpflichtig zuzulassen, die nach Homöopathischem Arzneibuch (HAB) hergestellt werden.

Doch das BfArM folgte der Forderung nicht: Eine Kopplung an das Herstellungsverfahren sei „sachlich falsch, da die Abwägung der Sicherheitsaspekte eine stoffspezifische sein müsste und sich nicht aus der Herstellung nach HAB ergibt“, heißt es in der Stellungnahme. Stoffspezifische Aspekte gingen aber laut BfArM aus dem Antrag nicht hervor.
Bei Pflüger ist man über diese Einschätzung „entsetzt“. Das BfArM blende Gefahren aus, die durch die Anwendung ohne jegliche Beratung hervorgerufen werden könnten. „Manche Mittel enthalten direkt unter dem Anwendungsgebiet eine Aufforderung zur Vorsicht, nämlich in bestimmten Fällen unbedingt den Arzt aufzusuchen“, so Pflüger.

Dem Unternehmen geht es auch um das Prinzip: „Wer garantiert, dass nicht irgendwann auch registrierte homöopathischen Arzneimittel vom BfARM aus der Apothekenpflicht entlassen werden? Denn auch diese haben keine genehmigte therapeutische Indikation“, so Pflüger. Die Behörde habe auf diese Frage keine Antwort gegeben.

Der Stellungnahme des BfArM folgt jetzt die Empfehlung des zuständigen Sachverständigenausschusses. Letztlich entscheidet das Bundesgesundheitsministerium über die homöopathischen Arzneimittel.

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