Höherer Kassenabschlag und eKV-Pflicht Alexander Müller, 01.02.2023 10:01 Uhr
Heute treten für Apotheken zwei Änderungen in Kraft: Zum 1. Februar steigt der Kassenabschlag von 1,77 Euro auf 2 Euro und in der Hilfsmittelversorgung wird der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) verpflichtend.
Mit dem GKV-Finanzstabilisierunggesetz (GKV-FinStG) wurde der Zwangsrabatt der Apotheken um 23 Cent angehoben. Der Bundestag hatte das Sparpaket von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende Oktober beschlossen. Die Maßnahme gilt für zwei Jahre und kostet die Apotheken unter dem Strich rund 240 Millionen Euro.
Mit dem GKV-FinStG soll das Finanzloch der Krankenkassen von geschätzt 17 Milliarden Euro geschlossen werden. Steigende Beiträge, höhere Steuerzuschüsse und ein Sparbeitrag der Pharmaindustrie sollen zur Entlastung beitragen.
In der Hilfsmittelversorgung ist der elektronische Kostenvoranschlag (eKV) ab Februar verpflichtend. Darauf hatten sich GKV-Spitzenverband, Deutscher Apothekerverband sowie weitere Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich schon 2019 verständigt. Den Leistungserbringern wurde eine Frist zur Umsetzung bis Ende 31. Januar 2023 gesetzt.
Der Prozess der Genehmigung soll damit vereinfacht werden. Allerdings entstehen den Apotheken je nach Nutzung eines entsprechenden Moduls zusätzliche Kosten.