Soforthilfe für Flut-Apotheken APOTHEKE ADHOC, 11.06.2013 12:35 Uhr
Die Hochwasser-Lage hat sich im Süden Deutschlands entspannt. Im Norden herrscht dagegen noch immer Alarmstimmung. Geht das Wasser zurück, bleiben vielerorts brauner Schlamm und zerstörte Einrichtungen. Die Landesregierungen wollen den Flutopfern „schnell und unbürokratisch“ helfen. Dazu wurden verschiedene Programme verabschiedet, die auch Apotheken zugute kommen. Die höchste maximale Soforthilfe gewährt Bayern mit bis zu 5000 Euro. Die Starthilfen sind allerdings mit Auflagen versehen.
In Bayern sind besonders die Regionen um Deggendorf, Regensburg oder Passau betroffen. Wie viele Apotheken der Flut zum Opfer gefallen sind, konnte die Apothekerkammer noch nicht beziffern. In Notfällen gewährt das bayerische Wirtschaftsministerium Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und Angehörigen Freier Berufe bis zu 5000 Euro Zuschuss. In Extremfällen sei auch mehr möglich. Das Geld ist zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat und unverzichtbarem Geschäftsbedarf vorgesehen.
Auch in Thüringen können Apotheker auf Soforthilfe hoffen. Dort sind etwa zehn Apotheken von der Flut betroffen. Die Landesregierung stellt zunächst rund 10 Millionen Euro bereit, um private Haushalte und Kleinunternehmen mit jeweils bis zu 2000 Euro zu unterstützen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt ist und bei mindestens 2000 Euro liegt.
Zudem müsse der Antragsteller bedürftig sein. Diese Definition gilt demnach für Unternehmen, wenn deren Gewinn im vergangenen Jahr unter 36.000 Euro lag oder im laufenden Jahr nicht höher ausfallen wird. Das Geld ist unter anderem für den dringenden Ersatz für notwendige Einrichtung vorgesehen. Die Anträge müssen spätestens zum 1. Juli bei der Gemeinde eingereicht sein.
In Sachsen sind der Apothekerkammer zufolge rund 20 Apotheken von der Flut betroffen. Auch dort stellt der Freistaat Soforthilfe zur Verfügung. Wohneigentümer werden beispielsweise bei der Sanierung ihrer geschädigten Häuser unterstützt. Dafür sind insgesamt 15 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld kann für alle Arbeiten zur Trockenlegung, Sicherung des Hauses oder zur Wiederherstellung der Technik wie Heizung, Abwasser, Elektrik und Gas eingesetzt werden.
Dafür müssen de Anträge bis zum 30. Juni bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Schäden durch Oberflächenwasser verursacht wurden. Gebäude, die schon länger leer stehen oder die nach dem Schaden dauerhaft nicht mehr nutzbar sind, sind ausgenommen.
An betroffene Unternehmen werden pauschal 1500 Euro je Betrieb ausgezahlt. Das Geld kann bei den Kommunen beantragt werden. Pro Privathaushalt werden bis zu 2000 Euro zur Verfügung gestellt.
Sachsen-Anhalt wird insgesamt 20 Millionen Euro bereitstellen. Auf wie viel Geld Privathaushalte oder Unternehmen hoffen können, steht bislang noch nicht fest. Einzelheiten sollen dem Wirtschaftsministerium zufolge in Kürze bekannt gegeben werden.