„Nachträgliche Abrechnung unmöglich“

Hochpreiser: Quittung fehlt, Vergütung abgelehnt Sandra Piontek, 10.10.2024 10:48 Uhr

Berlin - 

Im Februar versorgte ein Apothekeninhaber aus Baden-Württemberg einen Barmer-Versicherten mit Arzneimitteln – darunter auch zwei Hochpreiser. Weil der Quittungsdatensatz zu diesem Zeitpunkt nicht erzeugt werden konnte, wendet der Apotheker sich direkt an die Krankenkasse. Diese lehnt jedoch die Vergütung ab: „Ohne Vorlage eines E-Abrechnungsdatensatzes sei eine nachträgliche Abrechnung nicht möglich.“ Er muss somit einen vierstelligen Verlust hinnehmen.