HiMi-Retax: Sterbender soll auf Kasse warten Katharina Brand, 03.09.2024 08:00 Uhr
Meist handelt es sich bei Hilfsmittelretaxationen um Kleinigkeiten, die ohne großen Aufwand geheilt werden können. Oft beliefern Apotheken allerdings auch Hilfsmittelrezepte ohne vorliegende Genehmigung – vor allem dann, wenn Eile geboten ist. Im Fall eines Palliativpatienten hatte die DAK-Gesundheit vorab sogar grünes Licht gegeben – und retaxierte zum Leidwesen von Apothekerin Esther Becker trotzdem.
Bei Retaxationen, die Hilfsmittel betreffen, handelt es sich laut Becker meist um Kleinigkeiten. „Beispielsweise, dass die Genehmigung nicht an den Antrag geheftet wurde, obwohl die Genehmigungsnummer und das Datum auf dem Rezept vermerkt wurden.“
Im turbulenten Apothekenalltag gehen solche Details schon einmal unter, ohnehin gibt es in vielen Fällen keine einheitliche Handhabe: „Einigen Kassen genügt es zum Beispiel, die Genehmigungsnummer zu notieren, andere wiederum möchten ihre eigene Genehmigung noch einmal angeheftet wissen, obwohl sie die ja selbst ausgestellt haben“, wundert sich die Apothekerin.
Hin und Her trotz Genehmigung
„Ein Patient, der im Sterben lag, brauchte regelmäßig ein Überleitsystem für seine Ernährungssonde, das war so auch mit der Krankenkasse abgeklärt“, erinnert sich Becker. Das Problem: Das Produkt hatte keine Hilfsmittelnummer, weil es anderweitig gelistet war. Die Krankenkasse hatte die Belieferung mit einem festgelegten Preis zugesagt. „Letztendlich wurden die Vorgänge retaxiert, weil keine Hilfsmittelnummer angegeben war“, berichtet die Approbierte.
„Wir mussten wochenlang mit der Kasse diskutieren, dass es schließlich keine Hilfsmittelnummer gibt. Das hatte die Kasse auch auf ihrer eigenen Genehmigung vermerkt.“ Die Apotheke bekam die Vorleistung zwar schließlich zurück; der Aufwand sei laut Becker dennoch unverhältnismäßig gewesen. „Der Sachverhalt war klar, es lag eine Genehmigung vor und trotzdem wurde retaxiert.“
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