Hin und Her durch PG-Streichung

HiMi-Odyssee: Apothekerin berät für DAK-Partner Katharina Brand, 20.08.2024 13:38 Uhr

Zwar durfte die Apothekerin den Vernebler für Atrovent nicht beliefern. Die Beratung übernahm sie trotzdem. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Seit dem 1. September 2016 hat die DAK-Gesundheit die Versorgung ihrer Kunden mit Medikamentenverneblern für die unteren Atemwege erneut ausgeschrieben. Seitdem ist nur noch eine beauftragte Firma versorgungsberechtigt. „Das ist zwar jetzt schon eine Weile her, im Alltag aber dennoch regelmäßig aktuell“, weiß Apothekerin Esther Becker. Einen 80-jährigen COPD-Patienten musste sie mit einer solchen Verordnung an Heiligabend wieder nach Hause schicken. Die Beratung zur Anwendung des Fremdgeräts übernahm Becker schließlich doch.

„Der über 80-jährige Patient hatte am Freitagnachmittag vor Weihnachten – Heiligabend fiel auf einen Sonntag – eine Verschreibung vom Arzt gegen seine COPD bekommen“, erinnert sie sich. Ergänzend zu seiner bestehenden Dauermedikation sollte er Atrovent (Ipratropiumbromid) elektrisch inhalieren. „Natürlich waren weder die Krankenkasse noch die Arztpraxis erreichbar“, erinnert sich Becker. Ihr blieb also nichts anderes übrig, als dem Kunden mitzuteilen, dass sie ihm nicht weiterhelfen könne – und sich seine Krankenkasse um die Belieferung kümmern werde.

Zwar erhielt der Kunde sein Gerät nach den Feiertagen. Benutzen konnte der COPD-Patient es deshalb noch lange nicht. Denn: Eine Einweisung hatte er im Vorfeld nicht erhalten. Darüber hinaus war der beiliegende Beipackzettel laut Becker derart klein und unverständlich geschrieben, dass der ältere Herr nicht in der Lage war, sich die Benutzung selbstständig anzueignen.

Apothekerin übernimmt Beratung

Schließlich landete der Patient samt Gerät und Beipackzettel wieder bei der Approbierten. Die las sich in die Handhabe des Fremdgeräts ein. „Und das war für mich als junge Person vom Fach schon nicht einfach“, erinnert sich Becker. Am Ende konnte sie ihren Kunden aufklären, damit er sein Inhalationsgerät bedienen konnte. Für ihn war das Hin und Her nebst Wartezeit der maximal umständliche Weg gewesen. Dank des Einsatzes der Pharmazeutin konnte der Patient nicht nur an sein dringend benötigtes neues Hilfsmittel zu gelangen, sondern es darüber hinaus auch tatsächlich benutzen.

Solche Fälle sind für Apothekenteams besonders herausfordernd, weiß Becker. „Der Patient versteht das Problem nicht. Er geht davon aus, dass er mit seinem Rezept in die Apotheke geht und da schon das Präparat bekommt, dass ihm sein Arzt verordnet hat.“ Es ist dann die Aufgabe des pharmazeutischen Personals, dem Kunden verständlich zu erklären, dass die Belieferung eben nicht so einfach wie gedacht ist, beklagt Becker. „Ich hatte ja nicht einmal die Chance, wenigstens einen Kostenvoranschlag zu machen“, beklagt sie, „aufgrund der gestrichenen Hilfsmittelgruppe. Wir können solche Verordnungen schlichtweg nicht beliefern.“