Die Abrechnung von Hilfsmitteln beschäftigt die Apotheken aktuell massiv. Nicht nur die Umgruppierungen sowie Neuzuordnungen im Glukosemanagement lassen Chaos entstehen: „Allein der Zeitaufwand beim Erstellen der Kostenvoranschläge ist nicht tragbar. Die Hilfsmittelnummern und Preise für die Artikel werden im Warenwirtschaftssystem der Apotheken schlicht nicht aufgeführt“, so Manuel Caneri, Inhaber der Markt Apotheke in Weissach-Flacht. Auch die Bearbeitungsdauer sei katastrophal.
Seit klar ist, dass es Neuerungen zu bestimmten Hilfsmitteln und deren Gruppierungen gibt, bleiben viele Fragen offen. Laut GKV-Spitzenverband sollen Hilfsmittel aus Produktgruppen herausgelöst und in eigene Produktgruppen eingeordnet werden. Das betrifft vor allem die Produktgruppe 03 und somit Pennadeln: „Wenn Diabetiker aktuell mit Rezepten über Nadeln zu uns in die Apotheke kommen, habe ich zwei Möglichkeiten: Ich müsste sagen, dass wir erst einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen müssen, was unter Umständen vier Wochen dauern kann. Oder ich müsste verlangen, dass der Patient zunächst privat die Kosten übernimmt“, so Caneri.
Das ist in der Realität prekär: „Ich kann den Patient:innen schlecht zumuten, bis zu vier Wochen auf das dringend benötigte Insulinzubehör zu warten. Finanziell schlechter aufgestellte Kund:innen können mitunter auch die Kosten nicht einfach übernehmen. Wenn fünf Packungen Pennadeln aufgeschrieben werden, sind das etwa 100 Euro“, so der Apotheker.
Ebenso schwierig sei die Situation auch bei Hilfsmitteln für Kinder: „Wir hatten vor kurzem erst eine Verordnung über einen sogenannten Nasenballon. Dass dieses Hilfsmittel für 15 Euro überhaupt genehmigungspflichtig ist, ist schon ein Unding“, so der Inhaber.
Das Kind habe Ohrenschmerzen gehabt und dringend die Behandlung benötigt: „Wie soll ich so jemanden denn vertrösten? Also sind wir in Vorleistung gegangen, um den kleinen Patienten zu versorgen“, so Caneri. Die Beantragung der KV und die Abrechnung seien regelmäßig ein Drahtseilakt, so der Apotheker.
Wegen der Bearbeitung der KV hat sich der Apotheker vorerst über sein Rechenzentrum geärgert: „Ich habe den elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) abgeschickt und erst ganze vier Wochen später per Post Bescheid bekommen. Was soll das für ein Digitalisierungslevel sein?“
Im Nachhinein sei aber aufgefallen, dass der eigentliche Fehler bei der Kasse und einer fehlenden Schnittstelle lag. „Mir wurde mitgeteilt, dass mehrfach versucht wurde, den eKV per Schnittstelle an die Kasse zu übermitteln. Diese Schnittstelle existierte aber bei der BKK SBH schlicht nicht. Deswegen halte ich es Noventi dann doch zugute, dass sie nach insgesamt drei Fehlversuchen der digitalen Übermittlung den KV schlussendlich per Fax an die Kasse geschickt haben.“
Dass die Genehmigung des KV erst vier Wochen später per Post eintrudelte, ärgert Caneri: „Wieso schreibt man nicht einfach eine Mail oder eine Benachrichtigung per KIM? Wir können doch nicht ernsthaft vier Wochen auf Post warten, indem auf ausgedruckten Scans dann der Stempel der KK gedrückt wird.“ So hätte sich Caneri die Übermittlung per eKV auch sparen können: „Ich bezahle für die Übermittlung des eKV auch Geld an einen Dienstleister, und es ist umso ärgerlicher, wenn das Prozedere einfach nicht klappt.“
Fazit: Der Aufwand für die KV zur Genehmigung der Abgabe von Hilfsmitteln ist für die Apotheken enorm. Aktuell fehlen aufgrund der Umgruppierungen die Hilfsmittelnummern inklusive der aktuellen Preise. Konkrete Informationen, wie die Apotheken mit dem Prozedere der KV genau umzugehen haben, fehlen. „Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hat dazu gesagt, dass für die Ersatzkassen, also Barmer und Techniker, noch keine konkreten Daten vorliegen. Solange sollen wir fleißig KV einreichen und der Patient in private Vorleistung gehen. Das ist schlicht nicht realisierbar, und ich bin mir sicher, diese Konsequenzen hat vorher niemand bedacht“, so Caneri.
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