Der GKV-Spitzenverband macht bei den laufenden Verhandlungen zur Hilfstaxe Druck. „Die aktuelle Hilfstaxe gilt auf keinen Fall über den 31. Dezember 2009 hinaus“, sagte der für die Verhandlungen zuständige Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, Wolfgang Kaesbach, in Berlin. Wenn man bis zum Kündigungsdatum nicht zu einer Einigung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) gekommen sei, „wird der GKV-Spitzenverband die Hilfstaxe kündigen“, so Kaesbach.
Erst vor kurzem hatten die Verhandlungspartner die Kündigungsfrist zum Ende des Jahres vom 31. Oktober auf den 10. Dezember verschoben. Grundsätzlich hatte man sich darauf verständigt, dass die aktuelle Hilfstaxe gelten soll, bis ein neuer Vertrag steht oder eine der beiden Seiten die Kündigung einreicht. Theoretisch hätte die Hilfstaxe damit übergangsweise auch über den 31. Dezember hinaus laufen können. Eine Möglichkeit, die angesichts der jüngsten Äußerungen von Kaesbach nun unwahrscheinlich, erscheint.
Die im August verabschiedete AMG-Novelle beinhaltet auch neue Vorschriften zur Vergütung von parenteralen Zubereitungen und hatte deshalb Verhandlungen über eine neue Hilfstaxe nötig gemacht. So sollen Apotheker und Kassen die anzurechnenden Preise der verwendeten Fertigarzneimittel festlegen. Auch die Höhe des Rezepturzuschlags steht zur Debatte.
Insbesondere bei der Bestimmung des Einkaufspreises als Basis der Preisbildung gibt es nach wie vor offene Fragen: Welche Packungsgröße soll für die Kalkulation zu Grunde gelegt werden? Welcher Hersteller soll bei generisch verfügbaren Wirkstoffen berücksichtigt werden? Zudem ist unklar, inwiefern der individuelle Einkaufspreis der Apotheke in die Berechnung mit einfließt.
Vor besondere Herausforderungen stellt die Verhandlungspartner die Vorschrift, wonach künftig auch Teilmengen von Fertigarzneimitteln angerechnet werden sollen. Daraus ergibt sich, dass auch der nicht zu vermeidende Verwurf vergütet werden muss. Die Vertragspartner müssen sich deshalb nun darauf verständigen, wer den Rest eines angebrochenen Arzneimittels bezahlt. Auch die Frage, unter welchen Umständen Verwurf akzeptiert wird, ist zu klären.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, müssten parenterale Rezepturen ab 1. Januar nach der neuen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abgerechnet werden. Diese sieht vor, dass die Apotheke ihre tatsächlich verzielten Einkaufspreise zu Grunde legt, die nicht höher sein dürfen als der gelistete Apothekeneinkaufspreis. Je nach Art der parenteralen Lösung erhält die Apotheke Zuschläge in Höhe von 40 bis 70 Euro.
Am nächsten Montag werden Kassen und Apotheker ihre Verhandlungen fortsetzen. Zur Klärung der strittigen Punkte bleiben ihnen dann noch knapp drei Wochen.
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