Hilfsmittelverträge

Skonto-Panne bei der AOK

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Berlin -

Im Wirrwarr der Hilfsmittelverträge kommen Abrechnungsfehler nicht überraschend. Apotheker verlieren schnell den Überblick, welche Vereinbarung aktuell überhaupt gilt. Nachträgliche Skontoforderungen fallen aber aus der Reihe. Die AOK Nordost hat in den vergangen Tagen mehrere Apotheker verunsichert, weil sich die Kasse die Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist bezahlen lassen wollte.

Bei einem Hilfsmittelvertrag über Inhalationsgeräte und -hilfen zwischen der AOK Nordost und den Apothekerverbänden Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern können die Apotheker die Kasse mit Skonto belohnen: Wenn innerhalb von zehn Tagen gezahlt wird, werden 2 Prozent Preisnachlass gewährt. Der Vertrag gilt seit Mitte 2012.

Laut Michael Klauß, Geschäftsführer beim Apothekerverband Brandenburg (AVB), müssen die Apotheker das Zahlungsziel aber explizit auf der Abrechnung vermerken oder ihr Rechenzentrum damit beauftragen. Dass die Apotheken dies tun, gilt demnach als eher unwahrscheinlich.

Einer Apothekerin aus Brandenburg wurde jetzt von ihrem Rechenzentrum Skonto abgezogen, obwohl sie dem Vertrag nicht beigetreten ist. Das ARZ Haan hatte die Originalrechnung der Kasse kommentarlos weitergeleitet. Demnach wurden bei der ursprünglichen Abrechnung kein Skonto gewährt, weshalb der Rechnungsbetrag korrigiert und der Differenzbetrag zurückgefordert wurde. Auch wenn es sich nur um wenige Euro gehandelt hatte, hakte die Apothekerin nach.

Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die Apothekerin auf Basis eines älteren, aber nach wie vor gültigen Vertrages abrechnet; für das Inhalationsgerät war die Kostenübernahme vorab von der Kasse bestätigt worden.

Laut AOK könnte dies kein Einzelfall sein. Bei der Kasse sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Anrufe von verunsicherten Apothekern eingegangen. Gefühlt hätten hundert Apotheker angerufen, sagt eine Sprecherin. Auch das Rechenzentrum NARZ/AVN sei betroffen. Apotheken sollten nachprüfen, ob die Vertragsbeziehung überhaupt bestehe. Wurden Beträge zu Unrecht abgezogen, werden diese demnach erstattet.

Der AVB rät seinen Mitgliedern zur Vorsicht: Die Apotheken sollten dem Verhalten der Kasse aktiv entgegen treten, sagt Klauß. „Ich glaube nicht, dass Skonto überhaupt eine Rolle spielt.“ Normalerweise würden Hilfsmittel wie Arzneimittel abgerechnet: Zunächst werde ein Abschlag gezahlt, die Restzahlung erfolge später.

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