Hilfsmittelversorgung

Kasse „klaut“ Kostenvoranschlag

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Berlin -

Apotheken können angesichts der Vielzahl an Hilfsmittelverträgen schnell den Überblick verlieren. Geht ein Rezept ein, wird zunächst ein Kostenvoranschlag bei der Krankenasse gestellt. Ein Apotheker aus Sachsen erhielt in zwei Fällen weder von der Techniker Krankenkasse (TK) noch der DAK Gesundheit eine Antwort. Die Patienten wurden dennoch versorgt – ohne dass die Apotheke die Verordnung weitergegeben hätte.

Klaus Ikels aus Plauen hatte vor zwei Wochen von einer Patientin eine Verordnung über einen Poly-Stim XP mit Therapiespeicher wegen einer Innenbandruptur des Kniegelenks erhalten. Daraufhin stellte der Inhaber der Apotheke im Elster-Park bei der TK einen Kostenvoranschlag über das Gerät der Firma Neurotech. Die Kosten lagen bei 97,14 Euro. Gleichzeitig bestellte er das Produkt, das laut Herstellerangaben den Muskelaufbau fördern und die Heilung beschleunigen soll.

Kurz darauf erhielt die Patientin von der Kasse ein Schreiben mit der Bewilligung des Hilfsmittels. Allerdings wurde darin nicht das von der Apotheke angefragte Gerät, sondern ein Produkt der Firma tic Medizintechnik genannt. Parallel wurde der Anbieter laut TK über die Zusage informiert.

Als Ikels von der Belieferung erfuhr, fragte er bei der Kasse nach. Dort habe es zunächst geheißen, es sei gar kein Kostenvoranschlag aus seiner Apotheke eingegangen. „Wie hat die Kasse aber sonst von dem Fall erfahren?“, fragt sich der Apotheker. Das Rezept werde die TK voraussichtlich bald einfordern, vermutet er.

Geärgert hat sich Ikels über die Kommunikation: Eine Mitarbeiterin aus dem Kundenservice habe ihm vorgeworfen, seine Verträge nicht zu kennen. „Ich hätte angeblich gar keine Berechtigung, Rezepte über 'Tens-Geräte' anzunehmen.“ Außerdem habe er sich beschwert, weil er keine Antwort erhalten hatte.

Im Anschluss an die Gespräche lag die Ablehnung des Kostenvoranschlags Anfang dieser Woche in der Post. Darin heißt es, dass in dem Bereich kein Vertrag vorliege und die Versicherte ebenfalls informiert werde. „Der Gipfel ist, dass das letztlich gelieferte Gerät Basic+Tens beim geforderten Muskelaufbau nicht hilft, sondern nur zur Schmerztherapie geeignet ist“, so Ikels. Deshalb habe sich die Patientin für das verschriebene Gerät entschieden und werde die Kosten selbst tragen.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Krankenkasse ohne Rezept Hilfsmittel an der Apotheke vorbei beliefert. Ikels hatte der DAK Mitte Februar einen Kostenvoranschlag für das Inhalationsgerät Pari Compact geschickt. Er erhielt keine Rückmeldung und informierte deshalb im Anschluss die Patientin. „Die Kundin sagte, das Gerät hätten wir doch geliefert und sie inhaliere schon ein paar Tage damit“, so Ikels. Auch in diesem Fall habe er keine Belieferungsabsage erhalten. Das Rezept hatte sie schon in der Apotheke abgeholt und an anderer Stelle eingelöst – mutmaßlich auf Empfehlung der DAK.

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