Derzeit kein Handlungsbedarf

Hilfsmittel: Noch kein Antrag für Produktgruppe 30

, Uhr
Berlin -

Laut GKV-Spitzenverband sollen Hilfsmittel zum Glukosemanagement aus der Produktgruppe 03 herausgelöst und in eine eigene Produktgruppe 30 eingeordnet werden. Für Apotheken bedeutet das: Neu-Präqualifizierung für diesen Versorgungsbereich. Diese Änderung habe laut der Agentur für Präqualifizierung (AfP) „zu einer Reihe von Anfragen geführt, ob und wann die neue Produktgruppe beantragt werden kann“. Was müssen Leistungserbringer beachten?

Laut einem Informationsschreiben der AfP kann „die neue Produktgruppe aktuell noch nicht beantragt werden“. Erst wenn die 16. Fortschreibung der Produktgruppen in Kraft getreten ist, bestehe laut der Agentur „die Notwendigkeit oder Möglichkeit einer Präqualifizierung der Produktgruppe 30“. Aktuell habe der GKV-Spitzenverband jedoch noch keinen Veröffentlichungstermin der Fortschreibung bekannt gegeben.

In dem Schreiben heißt es weiter: „Sobald der GKV-Spitzenverband uns über den Veröffentlichungstermin der 16. Fortschreibung informiert, werden wir unsere Kunden per Newsletter und auf unserer Website darüber in Kenntnis setzen.“ Erst dann könne die Produktgruppe 30 mittels Änderungsantrag zu einer bestehenden Präqualifizierung hinzugefügt werden.

Was zur Produktgruppe 03 gehört

Diese Produktgruppe beinhaltet insbesondere folgende Hilfsmittel:

  • Spritzen
  • Pens
  • Insulinpumpen
  • Infusionspumpen
  • Spritzenpumpen
  • Spülsysteme
  • Transnasale Ernährungssonden
  • Ernährungspumpen und Zubehör

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Knappschaft haben sich auf Änderungen der Anlage 1 und der Anlage 2 des Hilfsmittelversorgungsvertrages verständigt, die ebenfalls zum 1. September in Kraft treten.

Die Anlage 1 wird im Zuge der neuen PG 30 (Hilfsmittel zum Glukosemanagement) umstrukturiert. Insbesondere Insulinspritzen, Insulin-Pens sowie Blutzuckermessgeräte und Lanzetten werden in die neue PG 30 übernommen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Genehmigung und Preisberechnung
Kein Kontrahierungszwang für Diätetika
§ 302 statt § 300 SGB V
Barmer: Ärger bei PG 30-Abrechnung
Mehr aus Ressort
Neue Nische für Zwischenhändler
Skonto über Großhandelsapotheken?
„Die Kosten steigen zurzeit ins Unermessliche“
Weihnachtsgeld: So kürzen die Inhaber

APOTHEKE ADHOC Debatte