Hilfsmittel

Barmer retaxiert Vertragspartner

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Berlin -

Ein Fehler mit Auswirkungen: Als die Barmer GEK einen neuen Hilfsmittelvertrag im Bereich Diabetes abschloss, kam es zu einem technischen Problem. Das führte dazu, dass nicht alle von den Landesapothekerverbänden erfassten Apotheken als Vertragspartner bei der Kasse gemeldet wurden. Die betroffenen Inhaber bekommen nun womöglich eine Retaxation – ohne etwas falsch gemacht zu haben.

Der neue Hilfsmittelvertrag wurde im vergangenen Jahr von der Barmer und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) beschlossen und trat im Juli in Kraft. Bis Dezember lief eine Karenzzeit, dann wurden die Verträge scharf geschaltet. Apotheken können über ihren Landesapothekerverband einfach beitreten.

Trotzdem erhielt eine Apothekerin nun eine Retaxation. Sie hatte einen Versicherten mit Lanzetten versorgt. Zur Begründung hieß es, die Apotheke sei kein Vertragspartner. Die rund 150 Euro wurden eingezogen. Die Apothekerin konnte das nicht nachvollziehen – ihrer Meinung nach war sie der Vereinbarung über ihren Verband beigetreten und hätte somit die Lanzetten liefern dürfen.

Ein Sprecher der Barmer räumte ein, dass es im Dezember bei der Datenübermittlung zwischen den Verbänden und der Kasse zu technischen Problemen gekommen sei. Das habe dazu geführt, dass einige Apotheken nicht als Vertragspartner an die Kasse gemeldet wurden – und demzufolge im System als nicht versorgungsberechtigt geführt und retaxiert wurden.

Wie viele Apotheken davon betroffen sind, kann der Sprecher nicht abschätzen. Das liege auch daran, dass die Probleme schnell behoben worden seien und nur wenige Tage im Dezember bestanden hätten. Nur wenn Apotheken genau in dem Zeitraum zwischen Auftreten und Lösung der technischen Probleme ein Hilfsmittel abgegeben hätten, seien sie retaxiert worden. So wie die Apothekerin, die die Lanzetten Anfang des Monats abgegeben hatte.

Der Barmer-Sprecher betont, dass die Kosten selbstverständlich erstattet werden. Die Apotheken müssen sich lediglich bei der Kasse melden und angeben, dass sie dem Hilfsmittelvertrag beigetreten sind.

Apotheken sollten prüfen, ob sie dem Vertrag beigetreten seien, empfiehlt der Sprecher. Sollten sie auch retaxiert und dem Vertrag tatsächlich noch nicht beigetreten sein, „könnte man dem auch im Nachhinein abhelfen“, zeigt sich der Sprecher kulant. Unabhängig von einer Retaxation können Apotheken dem Vertrag natürlich nach wie vor beitreten.

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