Hilfsmittel

Das Geschäft mit Pens und Windeln

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Berlin -

637 Millionen Euro haben die Apotheken im vergangenen Jahr mit Hilfsmitteln zulasten der Kassen abgerechnet. Das meldet der Deutsche Apothekerverband (DAV) unter Berufung auf Daten des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI). Zum Vergleich: Laut GKV-Spitzenverband gaben die Kassen insgesamt 7,6 Milliarden Euro für Hilfsmittel aus.

246 Millionen Euro entfielen auf Applikationshilfen wie Insulin-Pens, 137 Millionen Euro auf Inkontinenzhilfen wie Bettbeutel und 92 Millionen Euro auf Hilfsmittel zur Kompressionstherapie wie Kompressionsstrümpfe. Jeweils 40 Millionen Euro zahlten die Kassen inklusive Mehrwertsteuer für Inhalationsgeräte wie Vernebler sowie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte inklusive Lanzetten.

Von untergeordneter Bedeutung sind Milchpumpen (17 Millionen Euro), Sehhilfen/Augenpflaster (16 Millionen Euro) sowie Bandagen (11 Millionen Euro), Stomaartikel (10 Millionen Euro) und Orthesen/Schienen (6 Millionen Euro). 22 Millionen Euro entfallen auf sonstige Produktgruppen.

Damit machen Hilfsmittel etwas mehr als 1 Prozent am Gesamtumsatz der Apotheken aus. Laut DAV sind sie aber eine wichtige Ergänzung für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Patienten. Rund 18.000 Apotheken sind demnach präqualifiziert, ihre Patienten zumindest mit bestimmten Hilfsmitteln zu versorgen, das sind 90 Prozent aller Apotheken.

Den Referentenentwurf zum neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz hatten die Apotheker bereits in ihrer Stellungnahme deutlich kritisiert. „Wir begrüßen das Ziel, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu stärken, haben allerdings erhebliche Zweifel, ob dies mit dem vorliegenden Gesetz gelingen wird“, sagt DAV-Vize Dr. Rainer Bienfait.

„Verstärkte Dokumentationspflichten werden zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen, so dass gerade kleine Apotheken im ländlichen Raum womöglich ihr Engagement in der Hilfsmittelversorgung überdenken müssen.“

Bei den Exklusivausschreibungen der Krankenkassen werde – trotz eines neu eingeführten Qualitätskriteriums – weiterhin der niedrigste Preis das vorrangige Kriterium für den Zuschlag bleiben. „Dies war und ist leider überhaupt nicht patientengerecht.“

Aus Apothekersicht müssen laut Bienfait alle Kassenpatienten ohne hohe Aufzahlungen und in guter Qualität mit Hilfsmitteln zeit- und wohnortnah versorgt werden. „Der gute Wille dazu fehlt leider vielen Krankenkassen. Deswegen sind strengere gesetzliche Vorgaben nötig.“

Nach Gröhes Gesetzentwurf darf sich die Auswahl bei Ausschreibungen nicht mehr ausschließlich am Preis orientieren. Qualitätsaspekte müssen berücksichtigt werden. Am Instrument der Ausschreibungen will der Bundesgesundheitsminister nicht rütteln.

Gröhe will die Krankenkassen aber verpflichten, neben dem Preis auch andere Kriterien wie Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit der Leistung insbesondere für Menschen mit Behinderungen, Lieferbedingungen sowie Betriebs- und Lebenszykluskosten einzubeziehen. „Die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht die Kosten oder den Preis betreffen, darf 40 Prozent nicht unterschreiten“, heißt es im Referentenentwurf.

Exklusivverträge mit nur einem Anbieter und einem Produkt sollen verboten werden. Den Krankenkassen wird vorgegeben, „ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln einzuräumen“.

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